ANHANG II VO (EU) 2016/918
In Anhang II Teil 2 Abschnitt 2.8 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird folgender letzter Absatz angefügt:
„Ist ein Gemisch entsprechend Abschnitt 2.4 oder 2.5 gekennzeichnet, kann der Hinweis EUH208 für den betreffenden Stoff auf dem Kennzeichnungsetikett entfallen.”
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