Artikel 7 VO (EU) 2016/919
Verfügbarkeit fahrzeugseitiger ETCS-Erzeugnisse, die den Spezifikationen der Baseline 3 entsprechen
Die Agentur erstellt bis zum 1. Januar 2018 einen Bericht für die Kommission über die Verfügbarkeit fahrzeugseitiger ETCS-Erzeugnisse, die den Spezifikationen der Baseline 3 entsprechen. Die Kommission wird den Bericht dem in Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Ausschuss vorlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen.
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