ANHANG VO (EU) 2016/934

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware, bestehend aus den folgenden als Warenzusammenstellung verpackten Bestandteilen:

einem rechteckigen Zuschnitt (etwa 14 × 21 cm) aus einer zweilagigen Kunststofffolie, auf der Vorderseite mit schwarz-weißen Motiven bedruckt. Auf der Rückseite ist der Zuschnitt mit einer Selbstklebeschicht versehen. Aus diesem Zuschnitt können sechs vorgestanzte, zum Abziehen bestimmte, erhabene Aufkleber (die obere Kunststofffolie ist reliefartig ausgeformt) herausgelöst werden;

drei Filzstiften mit poröser Spitze in verschiedenen Farben. Die Stifte sind gemeinsam in einem Kunststofftütchen verpackt.

Die Aufkleber sollen mit den Stiften bunt bemalt und anschließend zu Dekorationszwecken verwendet werden.

Siehe Abbildung(*).

49119100

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Abschnitt VII der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Positionen 4911 und 49119100.

Die Ware ist für den Einzelverkauf als Warenzusammenstellung aufgemacht. Ihr wesentlicher Charakter wird der Ware durch die Aufkleber verliehen.

Eine Einreihung in die Position 3919 ist ausgeschlossen, da die vorgestanzten, reliefartig erhabenen Aufkleber nicht flach sind.

Eine Einreihung in die Position 3926 ist ausgeschlossen, da der Druck im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich ist (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).

Zu Kapitel 49 gehören abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen alle Erzeugnisse, deren Zweck durch den Druck (Text oder Illustrationen), den sie tragen, bestimmt ist (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 49 Allgemeines Absatz 1).

Selbstklebende bedruckte Aufkleber, die dazu bestimmt sind, zur Dekoration verwendet zu werden, gehören zu Position 4911 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4911 Ziffer 10).

Daher ist die Ware in den KN-Code 49119100 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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