ANHANG VO (EU) 2016/950

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 29 zu Ethofumesat wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 40 zu Deltamethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 41 zu Imazamox wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 42 zu Oxasulfuron wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(5)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 44 zu Foramsulfuron wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(6)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 46 zu Cyazofamid wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(7)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 47 zu 2,4-DB wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(8)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 48 zu beta-Cyfluthrin wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(9)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 50 zu Iprodion wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(10)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 51 zu Linuron wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(11)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 52 zu Maleinsäurehydrazid wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(12)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 53 zu Pendimethalin wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(13)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 59 zu Trifloxystrobin wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(14)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 60 zu Carfentrazon-ethyl wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(15)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 61 zu Mesotrion wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(16)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 62 zu Fenamidon wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(17)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 63 zu Isoxaflutol wird das Datum durch 31. Juli 2017 ersetzt;
(18)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 64 zu Flurtamon wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(19)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 65 zu Flufenacet wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(20)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 66 zu Iodosulfuron wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(21)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 67 zu Dimethenamid-P wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(22)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 68 zu Picoxystrobin wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(23)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 69 zu Fosthiazat wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(24)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 70 zu Silthiofam wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt;
(25)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 71 zu Coniothyrium minitans Stamm CON/M/91-08 (DSM 9660) wird das Datum durch 31. Oktober 2017 ersetzt.

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