Artikel 1 VO (EU) 2016/963

Die Verordnung (EG) Nr. 474/2006 wird wie folgt geändert:

(1)
Anhang A wird durch den Wortlaut des Anhangs I dieser Verordnung ersetzt.
(2)
Anhang B wird durch den Wortlaut des Anhangs II dieser Verordnung ersetzt.

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