Präambel VO (EU) 2016/983
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/994 des Rates 20. Juni 2016 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia(1),
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 25. Mai 2016 in seiner Resolution 2288 (2016) beschlossen, das Waffenembargo angesichts der Lage in Liberia mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
- (2)
- Am 20. Juni 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/994 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia angenommen.
- (3)
- Es sind Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Siehe Seite 21 dieses Amtsblatts.
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