Präambel VO (EU) 2016/983

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/994 des Rates 20. Juni 2016 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia(1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 25. Mai 2016 in seiner Resolution 2288 (2016) beschlossen, das Waffenembargo angesichts der Lage in Liberia mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
(2)
Am 20. Juni 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/994 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/109/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia angenommen.
(3)
Es sind Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 21 dieses Amtsblatts.

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