ANHANG I VO (EU) 2016/99

Meldebogen Übersicht

EU-Mutterinstitut/EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft/gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft/Institut
Gesamtsumme der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten (in Mio. EUR)
Handelt es sich um ein global systemrelevantes Institut (G-SRI) oder ein anderes systemrelevantes Institut (A-SRI)?
Wurde eine Ausnahme gemäß Artikel 7 oder Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Ausnahme von der Anwendung der Kapitalanforderungen) gewährt? (J/N)
Wurde eine Ausnahme gemäß Artikel 8 oder Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Ausnahme von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen) gewährt? (J/N)
In einem Mitgliedstaat zugelassene Institute/Unternehmen der Finanzbranche

Ist das Institut/Unternehmen der Finanzbranche bedeutend für die Gruppe?

(J/N)

Ist das Institut/Unternehmen der Finanzbranche bedeutend für den Mitgliedstaat, in dem es zugelassen ist?

(J/N)

Gesamtsumme der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten des Instituts/Unternehmens der Finanzbranche (in Mio. EUR) Verwendete Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung für den Mitgliedstaat, soweit zutreffend Verwendete Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung für die Gruppe, soweit zutreffend

Wurde eine Ausnahme gemäß Artikel 7 oder Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(Ausnahme von der Anwendung der Kapitalanforderungen) gewährt?

(J/N)

Zuständige Behörde/Andere Behörde Mitgliedstaat Institut/Unternehmen der Finanzbranche Code für die Rechtsträgerkennung, falls vorhanden (System der vorläufigen LEI oder der globalen LEI) Ist das Institut/Unternehmen der Finanzbranche als A-SRI anerkannt? Unmittelbares Mutterunternehmen des Instituts/Unternehmens der Finanzbranche Code für die Rechtsträgerkennung , falls vorhanden (System der vorläufigen LEI oder der globalen LEI) Ist das unmittelbare Mutterunternehmen als A-SRI anerkannt?
Abwicklungskollegium: Mitglieds- und Beobachterländer: Mitglieds- und Beobachterbehörden:
Krisenmanagementgruppe (KMG): Mitgliedsländer: Mitgliedsbehörden:
Bezeichnung der konsolidierenden Aufsichtsbehörde oder der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats:
Anschrift der konsolidierenden Aufsichtsbehörde oder der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats:
Kontaktperson (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) bei der konsolidierenden Aufsichtsbehörde oder der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats:
Wurde eine Ausnahme gemäß Artikel 8 oder Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Ausnahme von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen) gewährt? (J/N) Ist die zuständige Behörde ein Mitglied oder ein Beobachter des Kollegiums? Falls ja, gehört sie einer bestimmten nachgeordneten Struktur an (bitte Bezeichnung angeben)? In einem Mitgliedstaat niedergelassene Zweigstellen

Ist die Zweigstelle bedeutend für die Gruppe?

(J/N)

Verwendete Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung, soweit zutreffend

Ist die Zweigstelle gemäß Artikel 51 der Richtlinie 2013/36/EWG bedeutend für den Mitgliedstaat?

(J/N)

Ist die betreffende Behörde ein Mitglied oder ein Beobachter des Kollegiums? Falls ja, gehört sie einer bestimmten nachgeordneten Struktur an (bitte Bezeichnung angeben)?
Zuständige Behörde/Andere Behörde Mitgliedstaat Zweigstelle Institut, dem die Zweigstelle angehört Code für die Rechtsträgerkennung des Instituts, dem die Zweigstelle angehört, falls vorhanden (System der vorläufigen LEI oder der globalen LEI) Ist das Institut, dem die Zweigstelle angehört, als A-SRI anerkannt? (J/N)
In einem Drittstaat zugelassene Institute und niedergelassene Zweigstellen

Ist das Institut/die Zweigstelle bedeutend für die Gruppe?

(J/N)

Verwendete Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung, soweit zutreffend

Wurden die für die Aufsichtsbehörde des Drittstaats geltenden Geheimhaltungsvorschriften und beruflichen Geheimhaltungspflichten von allen Kollegiumsmitgliedern als gleichwertig eingestuft?

(J/N)

Ist die Aufsichtsbehörde des Drittstaats ein Beobachter des Kollegiums? Falls ja, gehört sie einer bestimmten nachgeordneten Struktur an (bitte Bezeichnung angeben)?
Aufsichtsbehörde des Drittstaats Drittstaat Institut/Zweigstelle Code für die Rechtsträgerkennung des Instituts, falls vorhanden (System der vorläufigen LEI oder der globalen LEI) Unmittelbare Muttergesellschaft des Instituts Code für die Rechtsträgerkennung des unmittelbaren Mutterunternehmens, falls vorhanden (System der vorläufigen LEI oder der globalen LEI)
Gibt es eine außereuropäische Kollegiumsstruktur? (J/N) (Falls ja, bitte Bezeichnung des Kollegiums und Aufsichtsbehörde des Aufnahmestaats angeben): Mitgliedsländer: Mitgliedsbehörden:
Bezeichnung des Kollegiums

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