Anlage 3a RDE3 (VO (EU) 2017/1151)

DOKUMENTATION

Formelle Dokumentation

Der Hersteller kann eine formelle Dokumentation für mehrere Emissionstypgenehmigungen verwenden. Die formelle Dokumentation der muss folgende Informationen enthalten:
NummerErläuterung
1.
Genehmigungsnummern der Emissionstypen

Liste der Genehmigungsnummern der Emissionstypen mit Typen, die unter diese BES-AES fallen:

einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes einschlägigen Steuergeräts (CU), beispielsweise des Motors und der Abgasnachbehandlung

Methode zur Ermittlung des Ablesewerts der Software- und Kalibrierungsversionz. B. Erläuterungen zum Lesegerät
2.
Standard-Emissionsstrategien (BES)
BES xBeschreibung der Strategie x
BES yBeschreibung der Strategie y
3.
Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
Darstellung der AESHierarchische Beziehungen zwischen den AES: wenn mehr als eine AES vorhanden ist: welche zusätzliche Emissionsstrategie Vorrang hat
AES x

Beschreibung und Begründung der AES

gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Aktivierung

weitere zur Aktivierung der AES verwendete Parameter

Anstieg der Schadstoffe und des CO2 bei Verwendung der AES im Vergleich zur BES.

AES yWie oben.

Erweiterte Dokumentation

Die erweiterte Dokumentation muss in Bezug auf alle zusätzlichen Emissionsstrategien folgende Informationen enthalten:
a)
eine Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug keine Abschalteinrichtung enthält, die nicht durch die Ausnahmen in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 abgedeckt ist;
b)
eine Beschreibung des Motors und der verwendeten Emissionsminderungsstrategien und -vorrichtungen (Software und Hardware) sowie die Bedingungen, unter denen die Strategien und Vorrichtungen nicht in der gleichen Weise wie während der Typgenehmigungsprüfungen funktionieren;
c)
eine Erklärung über die Versionen der Software zur Steuerung dieser zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien, einschließlich der geeigneten Prüfsummen oder Bezugswerte dieser Softwareversionen und Erläuterungen, wie diese Prüfsummen oder Bezugswerte zu lesen sind; jedes Mal, wenn eine neue Softwareversion mit Auswirkungen auf die zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien verwendet wird, ist die Erklärung zu aktualisieren und an die Typgenehmigungsbehörde, die über diese Dokumentation verfügt, zu senden. Der Hersteller kann eine Alternative zu einer Prüfsumme beantragen, sofern diese ein gleichwertiges Maß an Rückverfolgbarkeit von Versionsänderungen der Software bietet;
d)
ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), mit einer Einschätzung der Auswirkungen „mit und ohne AES” sowie Informationen zu Folgendem:

i)
warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten;
ii)
ggf. Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen;
iii)
ggf. Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden;
iv)
ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;

e)
eine Beschreibung zur Logik des Kraftstoffregelsystems, zu den Steuerstrategien und zu den Schaltpunkten bei allen Betriebszuständen;
f)
eine Beschreibung der hierarchischen Beziehungen unter den zusätzlichen Emissionsstrategien (d. h., wenn mehr als eine zusätzliche Emissionsstrategie gleichzeitig aktiviert sein kann: Angaben darüber, welche zusätzliche Emissionsstrategie primär anspricht; die Methode, nach der die Strategien interagieren, einschließlich von Daten-Flussdiagrammen und der Entscheidungslogik; Angaben darüber, wie die Hierarchie gewährleistet, dass die Emissionen aus allen zusätzliche Emissionsstrategien auf dem niedrigsten praktikablen Niveau geregelt werden);
g)
eine Liste von Parametern, die von den zusätzlichen Emissionsstrategien gemessen und/oder berechnet werden; der Zweck jedes gemessenen und/oder berechneten Parameters und Angaben über den Zusammenhang zwischen jedem dieser Parameter und einem Motorschaden; die Berechnungsmethode und Angaben darüber, wie gut diese Parameter mit dem tatsächlichen Zustand des zu kontrollierenden Parameters korrelieren, sowie über etwaige sich daraus ergebende Toleranzen oder Sicherheitsfaktoren, die in die Analyse einbezogen werden;
h)
eine Liste von Parametern in Bezug auf die Motorsteuerung und das Emissionsminderungssystem, die in Abhängigkeit von den gemessenen oder berechneten Parametern moduliert werden, sowie die Bandbreite der Modulation für jeden Parameter der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems; Angaben über das Verhältnis zwischen den gemessenen oder berechneten Parametern der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems;
i)
eine Bewertung, der durch die zusätzlichen Emissionsstrategien durchgeführten Regelung der Emissionen unter realen Fahrbedingungen auf das niedrigste praktikable Niveau, einschließlich einer detaillierten Analyse des erwarteten Anstiegs der Gesamtemissionen limitierter Schadstoffe und CO2 mithilfe der zusätzlichen Emissionsstrategien gegenüber Standard-Emissionsstrategien.
Die erweiterte Dokumentation ist auf 100 Seiten beschränkt und muss alles Notwendige für die AES-Bewertung durch die Typgenehmigungsbehörde enthalten. Erforderlichenfalls können der Dokumentation Anhänge und weitere Unterlagen mit zusätzlichen ergänzenden Informationen beigefügt werden. Bei jeder Änderung an der AES muss der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde eine neue Fassung der erweiterten Dokumentation zukommen lassen. Die neue Fassung muss auf die vorgenommenen Änderungen und deren Folgen beschränkt sein. Die neue Version der zusätzlichen Emissionsstrategie ist von der Typgenehmigungsbehörde zu prüfen und zu genehmigen. Die erweiterte Dokumentation ist wie folgt aufzubauen:

Erweiterte Dokumentation für AES-Antrag Nr. YYY/OEM gemäß Verordnung (EU) 2017/1151

TeileAbsatzNummerErläuterung
Einleitende DokumenteEinführungsschreiben an die TypgenehmigungsbehördeBezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen
VersionstabelleInhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion
Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen
Tabelle mit den beigefügten UnterlagenVerzeichnis aller beigefügten Unterlagen
QuerverweiseVerknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind)
Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtungsamt Unterschrift
Kerndokument0Akronyme/Abkürzungen
1ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
1.1Allgemeine Darstellung des MotorsBeschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, …
1.2Allgemeine SystemarchitekturBlockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Aktuatoren, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors
1.3Ablesewert der Software- und Kalibrierungsversionz. B. Erläuterungen zum Lesegerät
2Standard-Emissionsstrategien (BES)
2.xBES xBeschreibung der Strategie x
2.yBES yBeschreibung der Strategie y
3Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
3.0Darstellung der AESHierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z. B. Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.)
3.xAES x
3.x.1
AES-Begründung
3.x.2
gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung
3.x.3
Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter
3.x.4
Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO2-Emissionen
3.yAES y

3.y.1

3.y.2

usw.

100-Seiten-Obergrenze endet hier.
AnhangListe mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes Steuergeräts (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend)
Beigefügte UnterlagenTechnische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxxRisikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls)
Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx
Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-AuswirkungenPrüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs, Datum der Prüfungen, Emissions- und oder CO2-Belastung mit oder ohne AES-Aktivierung

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