Anlage 7c VO (EU) 2017/1154

Überprüfung der Fahrdynamikbedingungen und Berechnung des endgültigen RDE-Emissionsergebnisses für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (OVC-HEV)

1.
EINFÜHRUNG

In dieser Anlage werden die Überprüfung der Fahrdynamikbedingungen und die Berechnung des endgültigen RDE-Emissionsergebnisses für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (OVC-HEV) beschrieben. Die in dieser Anlage beschriebene Methode wird Gegenstand einer Überarbeitung sein, um ein vollständigeres Verfahren zu erhalten.

2.
SYMBOLE, PARAMETER UND EINHEITEN

Mt
ist die gewichtete streckenabhängige Masse gasförmiger Schadstoffe [mg/km] oder die Partikelanzahl [#/km] der während der gesamten Fahrt erzeugten Emissionen
mt
ist die Masse gasförmiger Schadstoffe [g] oder die Partikelanzahl [#] der während der gesamten Fahrt erzeugten Emissionen
mt,CO2
ist die Masse [g] der während der gesamten Fahrt erzeugten CO2-Emissionen
Mu
ist die gewichtete streckenabhängige Masse gasförmiger Schadstoffe [mg/km] oder die Partikelanzahl [#/km] der während des städtischen Anteils der Fahrt erzeugten Emissionen
mu
ist die Masse [mg] gasförmiger Schadstoffe oder die Partikelanzahl der während des städtischen Anteils der Fahrt erzeugten Emissionen
mu,CO2
ist die Masse [g] der während des städtischen Anteils der Fahrt erzeugten CO2-Emissionen
MWLTC,CO2
ist die streckenabhängige CO2-Masse [g/km] für eine Prüfung bei Ladungserhaltung während des WLTC-Zyklus

3.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

Die Emissionen gasförmiger Schadstoffe und Partikel von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (OVC-HEV) sind in zwei Schritten zu bewerten. Schritt 1: Die Fahrdynamikbedingungen sind gemäß Nummer 4 zu bewerten. Schritt 2: Das endgültige RDE-Emissionsergebnis ist gemäß Nummer 5 zu berechnen. Es wird empfohlen, die Fahrt mit der Batterie in ladungserhaltendem Zustand zu beginnen, um zu gewährleisten, dass die dritte Anforderung von Nummer 4 erfüllt ist. Die Batterie darf während der Fahrt nicht extern aufgeladen werden.

4.
ÜBERPRÜFUNG DER FAHRDYNAMIKBEDINGUNGEN

Folgende Anforderungen sind in einem einfachen, aus drei Schritten bestehenden Verfahren zu überprüfen:
1.
Die Fahrt erfüllt die allgemeinen Anforderungen, die Grenzbedingungen, die Anforderungen an die Fahrt und Betriebsanforderungen sowie die Spezifikationen hinsichtlich Schmieröl, Kraftstoff und Reagens gemäß den Nummern 4 und 8 dieses Anhangs IIIa.
2.
Die Fahrt erfüllt die Anforderungen an die Fahrt gemäß den Anlagen 7a und 7b dieses Anhangs IIIa.
3.
Der Verbrennungsmotor war über eine kumulierte Strecke von mindestens 12 km unter innerstädtischen Bedingungen in Betrieb.
Ist mindestens eine der Anforderungen nicht erfüllt, so ist die Fahrt für ungültig zu erklären und zu wiederholen, bis die Anforderungen an die Fahrt erfüllt sind.

5.
BERECHNUNG DES ENDGÜLTIGEN RDE-EMISSIONSERGEBNISSES

Bei gültigen Fahrten wird das endgültige RDE-Emissionsergebnis auf der Grundlage einer einfachen Bewertung der Verhältnisse zwischen den kumulativen Emissionen gasförmiger Schadstoffe und Partikel einerseits und den kumulativen CO2-Emissionen andererseits in drei Schritten berechnet:
1.
Ermittlung der Gesamtemissionen gasförmiger Schadstoffe und Partikel [mg;#] für die vollständige Fahrt als mt und für den innerstädtischen Anteil der Fahrt als mu.
2.
Ermittlung der über die vollständige RDE-Fahrt erzeugten Gesamtemissionen an CO2 [g] als mt,CO2 und für den innerstädtischen Anteil der Fahrt als mu,CO2.
3.
Ermittlung der streckenabhängigen CO2-Masse MWLTC,CO2 [g/km] bei Ladungserhaltung für Einzelfahrzeuge (angegebener Wert für Einzelfahrzeuge) gemäß 1151/2017; Prüfung Typ I, einschließlich Kaltstart).
4.
Berechnung des endgültigen RDE-Emissionsergebnisses als:

Mt mtmt,CO2 MWLTC,CO2
für die vollständige Fahrt
Mu mumu,CO2 MWLTC,CO2
für den innerstädtischen Anteil der Fahrt..

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