Artikel 1 VO (EU) 2017/12

Form und Inhalt von Anträgen

1. Ein Antrag auf Festsetzung von Rückstandshöchstmengen ist bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) in elektronischer Form zu stellen.

2. Die einem Antrag auf Festsetzung von Rückstandshöchstmengen beigefügten Angaben und Unterlagen müssen den im Anhang genannten Anforderungen entsprechen.

Bei Anträgen auf die Einstufung „keine MRL erforderlich” für nicht chemikalienähnliche Stoffe biologischen Ursprungs sind jedoch die in Anhang I Abschnitt I.7. Absatz 1 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) 2018/782 der Kommission(1) genannten Angaben und Unterlagen beizufügen.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2018/782 der Kommission vom 29. Mai 2018 zur Festlegung der Grundsätze zur Methodik der Risikobewertung und der Empfehlungen für das Risikomanagement gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 (ABl. L 132 vom 30.5.2018, S. 5, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/782/oj).

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