Artikel 21 VO (EU) 2017/1369
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. August 2017.
Abweichend von Absatz 2 gilt Artikel 4 über die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank ab dem 1. Januar 2019.
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