ANHANG VO (EU) 2017/140
Zuständigkeiten und Aufgaben des EU-Referenzlaboratoriums für Capripoxvirus-Erkrankungen (Lumpy-Skin-Krankheit und Pockenseuche der Schafe und Ziegen)
Zusätzlich zu den in Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 genannten allgemeinen Funktionen und Pflichten werden dem EU-Referenzlaboratorium für Capripoxvirus-Erkrankungen (Lumpy-Skin-Krankheit und Pockenseuche der Schafe und Ziegen) die folgenden Zuständigkeiten und Aufgaben zugewiesen:- 1.
-
Es fungiert als Verbindungsstelle zwischen den nationalen Labors der Mitgliedstaaten und stellt optimale Methoden für die Diagnose der durch das Capripoxvirus verursachten Erkrankungen (Lumpy-Skin-Krankheit und Pockenseuche der Schafe und Ziegen) in Viehbeständen bereit, insbesondere durch
- a)
- Genomcharakterisierung, phylogenetische Untersuchung (Verwandtschaft mit anderen Stämmen desselben Virus) und Lagerung von Capripoxviren für diagnostische Dienste in der Union sowie gegebenen- und erforderlichenfalls für ein epidemiologisches Follow-up und die Verifizierung von Diagnosen;
- b)
- Aufbau und Pflege einer aktuellen Sammlung von Stämmen und Isolaten von Capripoxviren sowie von spezifischen Seren und sonstigen Reagenzien — sofern oder sobald verfügbar — für die Diagnose der Erkrankungen;
- c)
- Harmonisierung von Diagnosemethoden und Gewährleistung eines hohen Leistungsniveaus der Tests innerhalb der Union durch regelmäßige Organisation und Durchführung von Vergleichstests und externer Qualitätssicherung für die Diagnose dieser Erkrankungen auf Unionsebene sowie regelmäßige Übermittlung der Ergebnisse solcher Tests an die Kommission, die Mitgliedstaaten und die für die Diagnose dieser Erkrankungen benannten nationalen Labors;
- d)
- Sammlung von Kenntnissen über diese Erkrankungen, um rasche Differenzialdiagnosen zu ermöglichen, vor allem in Bezug auf andere relevante Viruserkrankungen;
- e)
- Durchführung von Forschungsarbeiten zur Entwicklung besserer Seuchenbekämpfungsmethoden in Zusammenarbeit mit den für die Diagnose dieser Erkrankungen benannten nationalen Labors und in Abstimmung mit der Kommission;
- f)
- Beratung der Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit Capripoxviren und insbesondere der Selektion und Verwendung von Impfstämmen für Capripoxvirus-Erkrankungen.
- 2.
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Es unterstützt die für die Diagnose von durch das Capripoxvirus verursachte Erkrankungen (Lumpy-Skin-Krankheit und Pockenseuche der Schafe und Ziegen) benannten nationalen Labors, insbesondere durch
- a)
- Lagerung und Abgabe von standardisierten Seren und anderen Referenzreagenzien wie Virusmaterial, inaktivierten Antigenen oder Zelllinien an diese Labors, um die in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten Diagnosetests und Reagenzien zu standardisieren, wenn Krankheitserreger identifiziert oder serologische Tests durchgeführt werden müssen;
- b)
- aktive Unterstützung bei der Diagnose der Erkrankungen bei Verdacht oder Bestätigung von Ausbrüchen in Mitgliedstaaten durch Entgegennahme von Isolaten von Capripoxviren zur Bestätigung der Diagnose, Viruscharakterisierung und Mithilfe bei epidemiologischen Ermittlungen und Untersuchungen. Es teilt der Kommission, den Mitgliedstaaten und den für die Diagnose der betreffenden Krankheiten benannten Labors unverzüglich die Ergebnisse dieser Tätigkeiten mit.
- 3.
-
Es stellt Informationen bereit und veranstaltet Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere durch
- a)
- Angebot von Schulungen, Auffrischungskursen und Workshops für die nationalen Labors, die für die Diagnose der durch Capripoxviren verursachten Erkrankungen benannt wurden, und für Experten für Labordiagnostik, mit Blick auf die Harmonisierung der Diagnosetechniken für diese Krankheiten in der gesamten Union;
- b)
- Teilnahme an internationalen Foren, vor allem wenn sie die Standardisierung von Untersuchungsmethoden für diese Krankheiten und deren Anwendung betreffen;
- c)
- Zusammenarbeit mit den einschlägigen zuständigen Labors in Drittländern mit einer Prävalenz dieser Erkrankungen bei den Diagnosemethoden für Erkrankungen, die durch Capripoxviren verursacht werden;
- d)
- Prüfung der einschlägigen Anforderungen an Untersuchungen im Gesundheitskodex für Landtiere und im Handbuch mit Normenempfehlungen zu Untersuchungsmethoden und Vakzinen für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) anlässlich des Jahrestreffens der für die Diagnose der durch Capripoxviren verursachten Erkrankungen benannten nationalen Labors;
- e)
- Unterstützung der Kommission bei der Prüfung der im Gesundheitskodex für Landtiere und im Handbuch mit Normenempfehlungen zu Diagnosemethoden und Vakzinen für Landtiere enthaltenen Empfehlungen des OIE;
- f)
- Einholen der neuesten Informationen über Entwicklungen auf dem Gebiet der Epidemiologie der durch Capripoxviren verursachten Erkrankungen.
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