ANHANG VO (EU) 2017/142
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 werden die der Identifizierung dienenden Angaben in dem nachstehenden Eintrag unter „Natürliche Personen” wie folgt geändert:
Malik Muhammad Ishaq (auch: Malik Ishaq). Anschrift: Pakistan. Geburtsdatum: um 1959. Geburtsort: Rahim Yar Khan, Provinz Punjab, Pakistan. Staatsangehörigkeit: pakistanisch. Weitere Angaben: a) Personenbeschreibung: schwerer Körperbau, dunkelbraune Augen, schwarze Haare, mittelbraune Gesichtsfarbe mit starkem schwarzem Bart; b) Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 14.3.2014. erhält folgende Fassung:
Malik Muhammad Ishaq (auch: Malik Ishaq). Anschrift: Pakistan. Geburtsdatum: um 1959. Geburtsort: Rahim Yar Khan, Provinz Punjab, Pakistan. Staatsangehörigkeit: pakistanisch. Weitere Angaben: a) Personenbeschreibung: schwerer Körperbau, dunkelbraune Augen, schwarze Haare, mittelbraune Gesichtsfarbe mit starkem schwarzem Bart; b) Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Am 28.7.2015 in Pakistan ums Leben gekommen. Tag der Benennung nach Artikel 7d Absatz 2 Buchstabe i: 14.3.2014.
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