Artikel 122 VO (EU) 2017/1485

IN-Vereinbarung

Alle ÜNB, die an demselben IN-Verfahren teilnehmen, schließen eine IN-Vereinbarung gemäß Artikel 149 Absatz 3, die mindestens die Aufgaben und Zuständigkeiten der ÜNB enthält.

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