Artikel 192 VO (EU) 2017/1485
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Artikel 41 bis 53 werden 18 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung anwendbar. Sehen andere Artikel die Bereitstellung oder die Nutzung von Daten gemäß der Beschreibung in den Artikeln 41 bis 53 im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten dieser Verordnung und dem Geltungsbeginn der Artikel 41 bis 53 vor und wurde nichts anderes vereinbart, sind die neuesten verfügbaren gleichwertigen Daten in einem Datenformat zu verwenden, das von der für die Bereitstellung der Daten zuständigen Stelle vorgegeben wird.
Artikel 54 Absatz 4 gilt ab dem Geltungsbeginn des Artikels 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/631 und ab dem Geltungsbeginn des Artikels 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1388.
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