Artikel 30 VO (EU) 2017/1485

Kurzschlussstrom

Jeder ÜNB ermittelt Folgendes:

a)
den maximalen Kurzschlussstrom, bei dem die Nennkurzschlussfähigkeit der Leistungsschalter und anderer Betriebsmittel überschritten wird, und
b)
den minimalen Kurzschlussstrom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schutzeinrichtungen.

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