Artikel 30 VO (EU) 2017/1485
Kurzschlussstrom
Jeder ÜNB ermittelt Folgendes:
- a)
- den maximalen Kurzschlussstrom, bei dem die Nennkurzschlussfähigkeit der Leistungsschalter und anderer Betriebsmittel überschritten wird, und
- b)
- den minimalen Kurzschlussstrom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schutzeinrichtungen.
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