Artikel 41 VO (EU) 2017/1485

Austausch von Stamm- und Prognosedaten

(1) Benachbarte ÜNB tauschen mindestens die folgenden Stammdaten zu ihrer Observability Area aus:

a)
die übliche Topologie von Umspannwerken und sonstige relevante Daten, pro Spannungsebene;
b)
technische Daten zu den Übertragungsleitungen;
c)
technische Daten zu Transformatoren, über die Verteilernetze und SNN, bei denen es sich um Verbrauchsanlagen handelt, angeschlossen sind, sowie zu Blocktransformatoren, über die SNN, bei denen es sich um Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung handelt, angeschlossen sind;
d)
die maximale und minimale Wirk- und Blindleistungsabgabe von SNN, bei denen es sich um Stromerzeugungsanlagen handelt;
e)
technische Daten zu Phasenschieber-Transformatoren;
f)
technische Daten zu HGÜ-Systemen;
g)
technische Daten zu Drosseln, Kondensatoren und statischen Blindleistungskompensatoren sowie
h)
von jedem ÜNB gemäß Artikel 25 festgelegte betriebliche Sicherheitsgrenzwerte.

(2) Zur Abstimmung des Schutzes ihrer Übertragungsnetze tauschen benachbarte ÜNB die Schutzsollwerte der Leitungen aus, deren Ausfälle als externe Ausfallvarianten auf ihren Ausfallvarianten-Listen aufgeführt sind.

(3) Zur Abstimmung ihrer Betriebssicherheitsanalyse und zur Erstellung des gemeinsamen Netzmodells gemäß den Artikeln 67, 68, 69 und 70 tauscht jeder ÜNB zumindest mit allen anderen ÜNB desselben Synchrongebietes mindestens die folgenden Daten aus:

a)
die Topologie von Übertragungsnetzen mit einer Spannung von mindestens 220 kV innerhalb seiner Regelzone;
b)
ein Modell von Übertragungsnetzen mit einer Spannung von weniger als 220 kV, die wesentliche Auswirkungen auf sein eigenes Übertragungsnetz haben, oder gleichwertige Daten;
c)
die Temperaturgrenzwerte der Übertragungsnetzbetriebsmittel sowie
d)
realistische und genaue Angaben zur prognostizierten Gesamtmenge der Einspeisung und Entnahme je Primärenergieträger an jedem Knotenpunkt des Übertragungsnetzes für verschiedene Zeitbereiche.

(4) Zur Abstimmung und Durchführung der Bewertungen der dynamischen Stabilität gemäß Artikel 38 Absätze 2 und 4 tauscht jeder ÜNB mit den anderen ÜNB desselben Synchrongebietes oder des für ihn relevanten Teils des Synchrongebietes folgende Daten aus:

a)
Daten in Bezug auf SNN, bei denen es sich um Stromerzeugungsanlagen handelt, darunter (ohne hierauf beschränkt zu sein)

i)
für die Bewertung der dynamischen Stabilität geeignete elektrische Parameter des Generators, einschließlich der Gesamtschwungmasse;
ii)
Schutzmodelle;
iii)
Generator und Hauptantriebsmaschine;
iv)
eine Beschreibung der Netztransformatoren;
v)
Mindest- und Höchstblindleistung;
vi)
Spannungs- und Drehzahlreglermodelle sowie
vii)
für die Prüfung großer Störungen geeignete Modelle der Hauptantriebsmaschine und des Erregersystems;

b)
Daten zur Art der Regelung sowie zum Spannungsregelbereich von Stufenschaltern, einschließlich einer Beschreibung vorhandener Last-Stufenschalter, sowie Daten zur Art der Regelung und zum Spannungsregelbereich von Aufspann- und Netztransformatoren, sowie
c)
Daten zu HGÜ-Systemen und FACTS-Geräten für die dynamischen Modelle des Systems oder des Gerätes sowie zu den dazugehörigen, für größere Störungen geeigneten Regelungen.

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