Artikel 66 VO (EU) 2017/1485
Year-Ahead-Einzelnetzmodelle
(1) Jeder ÜNB erstellt für jedes der gemäß Artikel 65 entwickelten Szenarien ein Year-Ahead-Einzelnetzmodell mithilfe bestmöglicher Schätzungen der in Artikel 65 Absatz 1 genannten Variablen. Jeder ÜNB veröffentlicht seine Year-Ahead-Einzelnetzmodelle gemäß Artikel 114 Absatz 1 in der OPDE von ENTSO (Strom).
(2) Bei der Festlegung seines Year-Ahead-Einzelnetzmodells muss jeder ÜNB
- a)
- sich mit den benachbarten ÜNB hinsichtlich der geschätzten Leistungsflüsse in HGÜ-Systemen einigen, die ihre Regelzonen verbinden;
- b)
-
für jedes Szenario die Summe der folgenden Elemente ausgleichen:
- i)
- Nettoaustausch über Drehstromleitungen;
- ii)
- geschätzte Leistungsflüsse auf HGÜ-Systemen;
- iii)
- Last, einschließlich geschätzter Verluste, sowie
- iv)
- Stromerzeugung.
(3) Jeder ÜNB berücksichtigt in seinen Year-Ahead-Einzelnetzmodellen die Gesamtleistungsabgabe der an Verteilernetze angeschlossenen Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung. Die Angabe der Gesamtleistungsabgabe muss
- a)
- mit den gemäß den Artikeln 41, 43, 45 und 48 bereitgestellten Strukturdaten im Einklang stehen;
- b)
- mit den gemäß Artikel 65 entwickelten Szenarien im Einklang stehen und
- c)
- nach Art des Primärenergieträgers differenziert sein.
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