Artikel 71 VO (EU) 2017/1485

Qualitätskontrollen für Netzmodelle

Bei der Festlegung der Qualitätskontrollen gemäß Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe c legen alle ÜNB gemeinsam Kontrollen fest, um mindestens Folgendes zu überprüfen:

a)
die Übereinstimmung des Schaltzustands von Verbindungsleitungen;
b)
die Übereinstimmung der Spannungswerte mit den üblichen betrieblichen Werten bei Übertragungsnetzbetriebsmitteln, die Einfluss auf andere Regelzonen haben;
c)
die Übereinstimmung der vorübergehend zulässigen Überlastungen von Verbindungsleitungen und
d)
die Vereinbarkeit der Wirk- und Blindleistungseinspeisungen und -entnahmen mit den üblichen Betriebswerten.

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