Artikel 71 VO (EU) 2017/1485
Qualitätskontrollen für Netzmodelle
Bei der Festlegung der Qualitätskontrollen gemäß Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe c legen alle ÜNB gemeinsam Kontrollen fest, um mindestens Folgendes zu überprüfen:
- a)
- die Übereinstimmung des Schaltzustands von Verbindungsleitungen;
- b)
- die Übereinstimmung der Spannungswerte mit den üblichen betrieblichen Werten bei Übertragungsnetzbetriebsmitteln, die Einfluss auf andere Regelzonen haben;
- c)
- die Übereinstimmung der vorübergehend zulässigen Überlastungen von Verbindungsleitungen und
- d)
- die Vereinbarkeit der Wirk- und Blindleistungseinspeisungen und -entnahmen mit den üblichen Betriebswerten.
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