Grenzwerte und Anforderungen für den FCR-Austausch gemäß Artikel 163:
Tabelle
Grenzwerte und Anforderungen für den FCR-Austausch
Synchrongebiet |
FCR-Austausch zulässig zwischen: |
Grenzwerte für den FCR-Austausch |
Synchrongebiet Kontinentaleuropa |
ÜNB benachbarter LFR-Blöcke |
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Die ÜNB eines LFR-Blocks müssen sicherstellen, dass mindestens 30 % ihrer gesamten kombinierten anfänglichen FCR-Verpflichtungen physisch innerhalb ihres LFR-Blocks erfüllt werden; und
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die Menge der FCR-Kapazität, die sich aufgrund des FCR-Austauschs mit anderen LFR-Blöcken in einem LFR-Block befindet, ist begrenzt auf den höheren Wert von
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30 % der gesamten kombinierten anfänglichen FCR-Verpflichtungen der ÜNB des LFR-Blocks, an den die FCR-Kapazität physisch angeschlossen ist, und
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100 MW FCR-Kapazität.
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ÜNB der LFR-Zonen desselben LFR-Blocks |
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Die ÜNB der LFR-Zonen, aus denen ein LFR-Block besteht, können in der Betriebsvereinbarung des LFR-Blocks interne Grenzwerte für den FCR-Austausch zwischen den LFR-Zonen desselben LFR-Blocks festlegen, um
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bei der Aktivierung der FCR einen internen Engpass zu vermeiden,
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im Falle der Netzauftrennung für eine gleichmäßige Verteilung der FCR-Kapazität zu sorgen und
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Beeinträchtigungen der Stabilität des FHP oder der Betriebssicherheit zu vermeiden.
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Andere Synchrongebiete |
ÜNB des Synchrongebietes |
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Die ÜNB des Synchrongebietes können in der Betriebsvereinbarung für das Synchrongebiet Grenzwerte für den FCR-Austausch festlegen, um
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bei der Aktivierung der FCR einen internen Engpass zu vermeiden,
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im Falle der Netzaufspaltung für eine gleichmäßige Verteilung der FCR zu sorgen und
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Beeinträchtigungen der Stabilität des FHP oder der Betriebssicherheit zu vermeiden.
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