Artikel 12 VO (EU) 2017/1509
Es ist untersagt, auf die Landeswährung der DVRK lautende neu gedruckte bzw. geprägte oder noch nicht ausgegebene Banknoten und geprägte Münzen unmittelbar oder mittelbar an die Zentralbank der DVRK oder zu deren Gunsten zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
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