ANHANG II VO (EU) 2017/1509
Güter und Technologien nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c und Artikel 7
Für die Zwecke dieses Anhangs gelten die Anmerkungen, Akronyme und Abkürzungen sowie die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.TEIL I
Alle Güter und Technologien, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführt sind.TEIL II
Sonstige Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die zu den Nuklearprogrammen, anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen oder Programmen für ballistische Flugkörper der Demokratischen Volksrepublik Korea beitragen könnten. Sofern nicht anders angegeben, verweisen die Referenznummern in der Spalte „Beschreibung” auf die Beschreibungen der Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009. Eine Referenznummer in der Spalte „Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009” bedeutet, dass die Merkmale des in der Spalte „Beschreibung” beschriebenen Gutes außerhalb der Parameter liegen, die in der entsprechenden Beschreibung des Gutes mit doppeltem Verwendungszweck, auf das verwiesen wird, festgelegt sind. Ausdrücke in einfachen Anführungszeichen ( „” ) werden in einer technischen Anmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert. Ausdrücke in doppelten Anführungszeichen ( „” ) sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 definiert, mit Ausnahme der folgenden:ALLGEMEINE HINWEISE
Der Zweck der in diesem Anhang genannten Verbote darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht verbotene Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren verbotenen Bestandteilen ausgeführt werden, wenn der (die) verbotene(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement des Ausfuhrgutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).N.B.: Bei der Beurteilung der Frage, ob der (die) verbotene(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement bildet (bilden), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Umstände berücksichtigt werden, die das (die) verbotenen Bestandteil(e) zu einem Hauptelement machen könnten.
Die in diesem Anhang erfassten Güter umfassen sowohl neue als auch gebrauchte Güter.ALLGEMEINE TECHNOLOGIE-ANMERKUNG (ATA)
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von „Technologie” , die für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Gütern „unverzichtbar” ist, deren Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr laut Teil A (Güter) einem Verbot unterliegt, ist gemäß den Bestimmungen des Teils B verboten. „Technologie” , die für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von verbotenen Gütern „unverzichtbar” ist, unterliegt auch dann dem Verbot, wenn sie für nicht verbotene Güter einsetzbar ist. Das Verbot gilt nicht für „Technologie” , die das unbedingt erforderliche Minimum für den Aufbau, den Betrieb, die Wartung (Überprüfung) und die Reparatur von Gütern darstellt, die nicht verboten sind. Das Verbot hinsichtlich der Weitergabe von „Technologie” gilt weder für „allgemein zugängliche” Informationen, „wissenschaftliche Grundlagenforschung” noch für die für Patentanmeldungen erforderlichen Mindestinformationen.- A.
- GÜTER
- II.A0.
- KERNTECHNISCHE MATERIALIEN, ANLAGEN UND AUSRÜSTUNGEN
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.A0.001 | Hohlkathodenlampen wie folgt:
| entfällt |
II.A0.002 | Faraday-Isolatoren im Wellenlängenbereich 500 nm – 650 nm. | entfällt |
II.A0.003 | Optische Gitter im Wellenlängenbereich 500 nm – 650 nm. | entfällt |
II.A0.004 | Optische Fasern im Wellenlängenbereich 500 nm – 650 nm, mit Antireflexschichten im Wellenlängenbereich 500 nm – 650 nm überzogen und mit einem Kerndurchmesser größer als 0,4 mm und kleiner/gleich 2 mm. | entfällt |
II.A0.005 | Bestandteile eines Kernreaktors und Prüfgeräte, soweit nicht von Nummer 0A001 erfasst, wie folgt:
| 0A001 |
II.A0.006 | Nukleare Nachweissysteme, die nicht von den Unternummern 0A001.j. oder 1A004.c. erfasst sind, zur Identifizierung und zur Quantifizierung von radioaktiven Stoffen oder von Kernstrahlung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. Anmerkung: Für persönliche Ausrüstung siehe II.A1.004. | 0A001.j. 1A004.c. |
II.A0.007 | Faltenbalgventile aus Aluminiumlegierungen oder rostfreiem Stahl 304, 304L oder 316L, soweit nicht von Unternummer 0B001.c.6. oder den Nummern 2A226 oder 2B350 erfasst. | 0B001.c.6. 2A226 2B350 |
II.A0.008 | Laserlinsen, soweit nicht von Unternummer 6A005.e. erfasst, aus Substraten mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von kleiner/gleich 10– 6 K– 1 bei 20 °C (z. B. geschmolzenes Quarz oder Saphir). Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht optische Systeme, die speziell für astronomische Anwendungen entwickelt wurden, sofern die Spiegel kein geschmolzenes Quarz enthalten. | 0B001.g.5. 6A005.e. |
II.A0.009 | Laserlinsen, soweit nicht von Unternummer 6A005.e.2 erfasst, aus Substraten mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von kleiner/gleich 10– 6 K– 1 bei 20 °C (z. B. geschmolzenes Quarz). | 0B001.g. 6A005.e.2. |
II.A0.010 | Rohre, Verrohrungen, Flansche und Anschlussstücke (Fittings), bestehend aus oder beschichtet mit Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel, soweit nicht von Unternummer 2B350.h.1 erfasst. | 2B350 |
II.A0.011 | Vakuumpumpen, soweit nicht von Unternummer 0B002.f.2. oder Nummer 2B231 erfasst, wie folgt:
| 0B002.f.2. 2B231 |
II.A0.012 | Abgeschirmte Gehäuse für den Umgang mit, die Aufbewahrung oder die Handhabung von radioaktiven Stoffen (Heiße Zellen). | 0B006 |
II.A0.013 | „Natürliches Uran” , „abgereichertes Uran” oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält, soweit nicht von Nummer 0C001 erfasst. | 0C001 |
II.A0.014 | Detonationskammern mit einer Explosionsabsorptions-Kapazität von über 2,5 kg TNT-Äquivalent. | entfällt |
- II.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.A1.001 | Lösungsmittel Bis(2-ethylhexyl)phosphorsäure (HDEHP oder D2HPA) Nummer im Register des Chemical Abstract Service (CAS): [298-07-7], in beliebiger Menge, mit einer Reinheit größer als 90 Gew.-%. | entfällt |
II.A1.002 | Fluorgas – CAS: [7782-41-4] – mit einer Reinheit größer als 95 %. | entfällt |
II.A1.003 | Ringförmige Dichtungen und Verschlüsse mit einem Innendurchmesser von kleiner/gleich 400 mm, bestehend aus einem der folgenden Materialien:
| 1A001 |
II.A1.004 | Persönliche Ausrüstung für den Nachweis von Kernstrahlung, einschließlich Personen-Dosimeter, soweit nicht von Unternummer 1A004.c. erfasst. | 1A004.c. |
II.A1.005 | Elektrolytische Zellen für die Darstellung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 100 g Fluor je Stunde, soweit nicht von Nummer 1B225 erfasst. | 1B225 |
II.A1.006 | Katalysatoren, soweit nicht von Nummer 1A225 oder 1B231 erfasst, die Platin, Palladium oder Rhodium enthalten, verwendbar zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion. | 1A225 1B231 |
II.A1.007 | Aluminium und Aluminiumlegierungen, soweit nicht von Unternummer 1C002.b.4. oder 1C202.a. erfasst, in Roh- oder Halbzeugform mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Der Ausdruck Aluminiumlegierungen „geeignet für” erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung. | 1C002.b.4. 1C202.a. |
II.A1.008 | Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit einer „Anfangsrelativpermeabilität” größer/gleich 120000 und einer Dicke größer/gleich 0,05 mm und kleiner/gleich 0,1 mm, soweit nicht von Unternummer 1C003.a. erfasst. Technische Anmerkung: Die Messung der „Anfangsrelativpermeabilität” muss an vollständig geglühten Materialien vorgenommen werden. | 1C003.a. |
II.A1.009 | „Faser- oder fadenförmige Materialien” oder Prepregs, die nicht von Unternummer 1C010.a., 1C010.b., 1C210.a. oder 1C210.b. erfasst werden, wie folgt:
| 1C010.a. 1C010.b. 1C210.a. 1C210.b. |
II.A1.010 | harzimprägnierte oder pechimprägnierte Fasern (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete Fasern (Preforms) oder „Kohlenstofffaser-Preforms” wie folgt:
| 1C010 1C210 |
II.A1.011 | Verstärkte Siliziumkarbid-Keramik-Verbundwerkstoffe, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittskörper, Strahlruder, verwendbar für „Flugkörper” , soweit nicht von Nummer 1C107 erfasst. | 1C107 |
II.A1.012 | Nicht benutzt. | |
II.A1.013 | Tantal, Tantalkarbid, Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit beiden folgenden Eigenschaften, soweit nicht von Nummer 1C226 erfasst:
| 1C226 |
II.A1.014 | „Elementare Pulver” aus Kobalt, Neodym oder Samarium oder Legierungen oder Mischungen daraus, die mindestens 20 Gew.-% Kobalt, Neodym oder Samarium enthalten, mit einer Partikelgröße von kleiner 200 μm. Technische Anmerkung: „Elementares Pulver” bezeichnet ein hochgradig reines Pulver eines Elements. | entfällt |
II.A1.015 | Reines Tributylphosphat (TBP) [CAS-Nr. 126-73-8] oder Mischungen mit einem Gehalt an TBP von über 5 Gew.-%. | entfällt |
II.A1.016 | Martensitaushärtender Stahl, soweit nicht in den Nummern 1C116 oder 1C216 erfasst. Technische Anmerkungen:
| 1C116 1C216 |
II.A1.017 | Metall, Metallpulver und -material wie folgt:
| 1C117 1C226 |
II.A1.018 | Weichmagnetische Legierungen, soweit nicht von Nummer 1C003 erfasst, mit einer chemischen Zusammensetzung wie folgt:
| 1C003 |
II.A1.019 | Nicht benutzt. | |
II.A1.020 | Grafit, soweit nicht von Nummer 0C004 oder Unternummer 1C107.a. erfasst, der für die Verwendung in Funkenerosionsmaschinen entwickelt wurde oder dafür bestimmt ist. | 0C004 1C107.a. |
II.A1.021 | Stahllegierungen als Stahlblech oder Stahlplatten mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Der Ausdruck Legierungen „geeignet für” erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung. Technische Anmerkung: „Stickstoffstabilisierter Duplexstahl” besitzt eine Zweiphasen-Mikrostruktur bestehend aus Körnern ferritischen und austenitischen Stahls unter Zusatz von Stickstoff zur Stabilisierung der Mikrostruktur. | 1C116 1C216 |
II.A1.022 | Kohlenstoff/Kohlenstoff-Verbundwerkstoffe. | 1A002.b.1 |
II.A1.023 | Nickellegierungen in Roh- oder Halbzeugform, mit mindestens 60 Gew.-% Nickel. | 1C002.c.1.a |
II.A1.024 | Titanlegierungen in Form von Titanblech oder Titanplatte „geeignet für” eine Zugfestigkeit größer/gleich 900 MPa bei 293 K (20 °C). Anmerkung: Der Ausdruck Legierungen „geeignet für” erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung. | 1C002.b.3 |
II.A1.025 | Tantallegierungen, die nicht von den Nummern 1C002 und 1C202 erfasst werden. | 1C002 1C202 |
II.A1.026 | Zirkonium und Zirkoniumlegierungen, die nicht von den Nummern 1C011, 1C111 und 1C234 erfasst werden. | 1C011 1C111 1C234 |
II.A1.027 | Explosivstoffe, die nicht von der Nummer 1C239 der Militärgüterliste erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,5 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 5000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten. | 1C239 |
- II.A2.
- WERKSTOFFBEARBEITUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.A2.001 | Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, soweit nicht von Nummer 2B116 erfasst:
| 2B116 |
II.A2.002 | Werkzeugmaschinen, die nicht von Nummer 2B001 oder 2B201 erfasst werden, und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden) von Metallen, Keramiken oder „Verbundwerkstoffen” , die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur „numerischen Steuerung” , ausgerüstet werden können, mit einer Positioniergenauigkeit von kleiner (besser)/gleich 30 μm nach ISO 230/2 (1988) oder entsprechenden nationalen Normen entlang einer Linearachse. Technische Anmerkung: Hersteller, die ihre Positioniergenauigkeit nach ISO 230/2 (1997) ermitteln, sollten sich mit der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat ins Benehmen setzen, in dem sie niedergelassen sind. | 2B001 2B201 |
II.A2.002a | Bestandteile und Steuerungen, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, erfasst von den vorstehenden Nummern 2B001, 2B201 oder I.A2.002. | entfällt |
II.A2.003 | Auswuchtmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
Technische Anmerkung: „Indicator heads” werden auch als balancing instrumentation bezeichnet. | 2B119 |
II.A2.004 | Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heißen Zellen eingesetzt werden können, soweit nicht von Nummer 2B225 erfasst, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Fernlenk-Manipulatoren ermöglichen die Übertragung der Bewegungen einer Bedienungsperson auf einen ferngelenkten Funktionsarm und eine Endhalterung. Sie können über Master-Slave-Steuerung, Steuerknüppel oder Tastatur bedient werden. | 2B225 |
II.A2.005 | Mit kontrollierter Atmosphäre betriebene Wärmebehandlungsöfen oder Oxidationsöfen, geeignet für Betriebstemperaturen größer 400 °C. Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht Tunnelöfen mit Rollenbahn oder Wagen, Tunnelöfen mit Förderband, Durchschuböfen oder Herdwagenöfen, die für die Herstellung von Glas, Tischgeschirr aus Keramik oder Strukturkeramik konstruiert wurden. | 2B226 2B227 |
II.A2.006 | Nicht benutzt. | |
II.A2.007 | „Druckmessgeräte” , soweit nicht von Nummer 2B230 erfasst, geeignet zum Messen von Absolutdrücken im Bereich von 0 bis 200 kPa, mit den zwei folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Für die Zwecke von Nummer 2B230 schließt „Messgenauigkeit” Nichtlinearität, Hysterese und Reproduzierbarkeit bei Umgebungstemperatur ein. | 2B230 |
II.A2.008 | Flüssig-flüssig Kontakt-Ausrüstung (Mischer-Abscheider, Pulsationskolonnen, und Zentrifugalextraktoren); und Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, konstruiert für solche Ausrüstung, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
Technische Anmerkung: „Carbon-Grafit” besteht aus amorphem Kohlenstoff und Grafit, wobei der Grafitgehalt 8 Gew.-% oder mehr beträgt. | 2B350.e. |
II.A2.009 | Industrielle Geräte und Bestandteile, soweit nicht von Unternummer 2B350.d. erfasst, wie folgt: Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche größer als 0,05 m2 und kleiner als 30 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht Fahrzeugkühler. Technische Anmerkung: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus des Wärmetauschers. | 2B350.d. |
II.A2.010 | Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen, soweit nicht von Unternummer 2B350.i. erfasst, geeignet für korrodierende Flüssigkeiten oder Vakuumpumpen sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Materialien bestehen:
Technische Anmerkungen: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus der Pumpe. Der Ausdruck „Kautschuk” erfasst alle Arten von Kautschuk und Gummi. | 2B350.i. |
II.A2.011 | „Zentrifugalseparatoren” , soweit nicht von Unternummer 2B352.c. erfasst, geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung und hergestellt aus einem der folgenden Werkstoffe:
Technische Anmerkung: „Zentrifugalseparatoren” schließen Dekanter ein. | 2B352.c. |
II.A2.012 | Filter aus gesintertem Metall, soweit nicht von Unternummer 2B352.d. erfasst, aus Nickel oder Nickellegierungen mit 40 Gew.-% Nickel oder mehr. | 2B352.d. |
II.A2.013 | Drück- und Fließdrückmaschinen, soweit nicht in den Nummern 2B009, 2B109 oder 2B209 erfasst, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden als Fließdrückmaschinen betrachtet. | 2B009 2B109 2B209 |
II.A2.014 | Geräte und Reagenzien, soweit nicht von Unternummer 2B350 oder Nummer 2B352 erfasst, wie folgt:
| 2B350 2B352 |
II.A2.015 | Nicht von den Nummern 2B005, 2B105 oder 3B001.d. erfasste Ausrüstung zur Abscheidung von metallischen Auflageschichten wie folgt, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
| 2B005 2B105 3B001.d. |
II.A2.016 | Offene Tanks oder Container mit oder ohne Rührwerk, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen von mehr als 0,5 m3 (500 l), bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
Technische Anmerkung: Der Ausdruck „Kautschuk” erfasst alle Arten von Kautschuk und Gummi. | 2B350 |
- II.A3.
- ELEKTRONIK
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.A3.001 | Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte, soweit nicht von Unternummer 0B001.j.5. oder Nummer 3A227 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
| 0B001.j.5. 3A227 |
II.A3.002 | Massenspektrometer, soweit nicht von Unternummer 0B002.g. oder von Nummer 3A233 erfasst, für die Messung von Ionen einer Atommasse größer/gleich 200 amu (atomic mass units) mit einer Auflösung besser als 2 amu bei 200 amu oder größer, und Ionenquellen hierfür wie folgt:
| 0B002.g. 3A233 |
II.A3.003 | Frequenzumwandler oder Generatoren, soweit nicht von Unternummer 0B001.b.13. oder von Nummer 3A225 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bestandteile und entworfene Software hierfür:
Technische Anmerkungen:
| 0B001.b.13. 3A225 |
II.A3.004 | Spektrometer oder Diffraktometer, konstruiert für den indikativen Test oder die quantitative Analyse der Elementzusammensetzung von Metallen oder Legierungen ohne chemisches Aufschließen des Materials. | entfällt |
- II.A6.
- SENSOREN UND LASER
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.A6.001 | Stäbe aus Yttrium-Aluminium-Granat (YAG) | entfällt |
II.A6.002 | Optische Ausrüstung und Bestandteile, soweit nicht von Nummer 6A002 oder Unternummer 6A004.b. erfasst, wie folgt: Infrarotoptiken im Wellenlängenbereich größer/gleich 9 μm und kleiner/gleich 17 μm und Bestandteile hierfür, einschließlich Bestandteilen aus Cadmiumtellurid (CdTe). | 6A002 6A004.b. |
II.A6.003 | Wellenfrontkorrektursysteme, soweit es sich nicht um die in den Unternummern 6A004.a., 6A005.e. oder 6A005.f. erfassten Spiegel handelt, für die Verwendung mit einem Laserstrahl mit einem Durchmesser größer als 4 mm und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, einschließlich Steuersysteme und Phasenfront-Erkennungssysteme und „verformbare Spiegel” einschließlich bimorphen Spiegeln. | 6A004.a. 6A005.e. 6A005.f. |
II.A6.004 | Argonionen- „Laser” , soweit nicht von Unternummer 0B001.g.5., Nummer 6A005.a.6. und/oder Unternummer 6A205.a. erfasst, mit einer mittleren Ausgangsleistung größer/gleich 5 W | 0B001.g.5. 6A005.a.6. 6A205.a. |
II.A6.005 | Halbleiter- „Laser” , soweit nicht in den Unternummern 0B001.g.5., 0B001.h.6. oder 6A005.b. erfasst, und Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung:
| 0B001.g.5. 0B001.h.6. 6A005.b. |
II.A6.006 | Abstimmbare Halbleiter- „Laser” und abstimmbare Halbleiter- „Laser” -Arrays, soweit nicht in den Unternummern 0B001.h.6 oder 6A005.b. erfasst, mit einer Wellenlänge größer/gleich 9 μm und kleiner/gleich 17 μm sowie Stacks aus Halbleiter- „Lasern” , die wenigstens ein abstimmbares Halbleiter- „Laser” -Array mit einer solchen Wellenlänge enthalten. Anmerkung: Halbleiter- „Laser” werden gewöhnlich als „Laser” -Dioden bezeichnet. | 0B001.h.6. 6A005.b. |
II.A6.007 | Abstimmbare Festkörper- „Laser” , soweit nicht in den Unternummern 0B001.g.5., 0B001.h.6. oder 6A005.c.1. erfasst, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
| 0B001.g.5. 0B001.h.6. 6A005.c.1. |
II.A6.008 | Neodym-dotierte (andere als Glas-) „Laser” , soweit nicht von Unternummer 6A005.c.2.b. erfasst, mit einer Ausgangswellenlänge größer als 1,0 μm und kleiner/gleich 1,1 μm und einer Ausgangsenergie je Puls größer als 10 J. | 6A005.c.2.b. |
II.A6.009 | Akustooptische Bestandteile wie folgt:
| 6A203.b.4. |
II.A6.010 | Strahlungsfeste Kameras oder Linsen hierfür, soweit nicht von Unternummer 6A203c erfasst, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen größer als 50 × 103 Gy (Silizium) (5 × 106 Rad (Silizium)) ohne betriebsbedingten Qualitätsverlust. Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird. | 6A203.c. |
II.A6.011 | Abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laser-Verstärker und Oszillatoren, soweit nicht von Unternummer 0B001.g.5., Nummer 6A005 und/oder Unternummer 6A205.c. erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren. | 0B001.g.5. 6A005 6A205.c. |
II.A6.012 | Gepulste CO2- „Laser” , soweit nicht in den Unternummern 0B001.h.6., 6A005.d. oder 6A205.d. erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
| 0B001.h.6. 6A005.d. 6A205.d. |
II.A6.013 | Laser, die nicht von den Nummern 6A005 oder 6A205 erfasst werden. | 6A005 6A205 |
- II.A7.
- NAVIGATION UND LUFTFAHRTELEKTRONIK
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.A7.001 | Trägheitsnavigationssysteme und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
| 7A001 7A003 7A101 7A103 |
- II.A9.
- LUFTFAHRT, RAUMFAHRT UND ANTRIEBE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.A9.001 | Sprengbolzen. | entfällt |
II.A9.002 | (Axialkolben- oder Drehkolben-)Verbrennungsmotoren, konstruiert oder geändert für den Antrieb von „Luftfahrzeugen” oder „Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichter-als-Luft” , sowie eigens dafür konstruierte Komponenten. | entfällt |
II.A9.003 | Nicht von 9A115 erfasste Lastkraftwagen mit mehr als einer Antriebsachse und einer Nutzlast von mehr als 5 Tonnen. Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst Tieflader, Sattelanhänger und andere Anhänger. | 9A115 |
- B.
- SOFTWARE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.B.001 | Software, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in Teil A aufgeführten Güter erforderlich ist. | entfällt |
- C.
- TECHNOLOGIEN
Nr. | Beschreibung Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
II.C.001 | Software, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in Teil A aufgeführten Güter erforderlich ist. | entfällt |
TEIL III
Sonstige Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die zu dem Bereich der ballistischen Flugkörper der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) beitragen könnten.- A.
- GÜTER
- III.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
III.A1.001 | Aluminium in Rohform | 1C002 |
III.A1.002 | Abfälle und Schrott, aus Aluminium | 1C002 |
III.A1.003 | Pulver und Flitter, aus Aluminium | 1C111 |
III.A1.004 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium | 1C002 |
III.A1.005 | Draht aus Aluminium | 1C002 |
III.A1.006 | Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm | 1C002 |
III.A1.007 | Rohre aus Aluminium | 1C002 |
III.A1.008 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium | 1C002 |
III.A1.009 | Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik | 1C002 |
TEIL IV
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die gemäß Ziffer 25 der Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrats ermittelt und benannt wurden.- A.
- GÜTER
- IV.A0.
- KERNTECHNISCHE MATERIALIEN, ANLAGEN UND AUSRÜSTUNGEN
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IV.A0.001 | Ringmagnete Permanentmagnetmaterial mit den beiden folgenden Eigenschaften:
| 3A201.b. |
IV.A0.002 | Frequenzumwandler (auch als Konverter oder Inverter bezeichnet) Frequenzumwandler, die nicht in Anhang 1 Einträge 0B001.b.13 oder 3A225 genannt sind und alle der folgenden Eigenschaften aufweisen, sowie besonders entworfene Software hierfür:
Technische Anmerkungen:
| 0B001.b.13. 3A225 |
- IV.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IV.A1.001 | Martensitaushärtender Stahl mit den beiden folgenden Eigenschaften:
| 1C216 |
IV.A1.002 | Magnetische Legierungen in Form von Blechen oder dünnen Streifen mit den beiden folgenden Eigenschaften:
| 1C005 |
IV.A1.003 | Hochfeste Aluminiumlegierungen Aluminiumlegierungen mit den beiden folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Der Ausdruck „geeignet für” erfasst Aluminiumlegierungen vor und nach einer Wärmebehandlung. | 1C202 |
IV.A1.004 | „Faser- oder fadenförmige Materialien” wie folgt:
| 1C210 |
IV.A1.005 | Faserwickelmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
| 1B201 |
IV.A1.006 | Metallhydride wie Zirconium | 1B231 |
IV.A1.007 | Natrium (7440-23-5) | 1C350 |
IV.A1.008 | Schwefeltrioxid (7446-11-9) | 1C350 |
IV.A1.009 | Aluminiumchlorid (7446-70-0) | entfällt |
IV.A1.010 | Kaliumbromid (7758-02-3) | 1C350 |
IV.A1.011 | Natriumbromid (7647-15-6) | 1C350 |
IV.A1.012 | Dichlormethan (75-09-2) | 1C350 |
IV.A1.013 | Brompropan (75-26-3) | 1C350 |
IV.A1.014 | Diisopropylether (108-20-3) | 1C350 |
IV.A1.015 | Isopropylamin (75-31-0) | 1C350 |
IV.A1.016 | Trimethylamin (75-50-3) | 1C350 |
IV.A1.017 | Tributylamin (102-82-9) | 1C350 |
IV.A1.018 | Triethylamin (121-44-8) | 1C350 |
IV.A1.019 | N,N-Dimethylanilin (121-69-7) | 1C350 |
IV.A1.020 | Pyridin (110-86-1) | 1C350 |
- IV.A2.
- WERKSTOFFBEARBEITUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IV.A2.001 | Fließdrückmaschinen wie in INFCIRC/254/Rev.9/Part2 und S/2014/253 beschrieben | 2B209 |
IV.A2.002 | Laserschweißgeräte | entfällt |
IV.A2.003 | vier- und fünfachsige CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen | 2B201 |
IV.A2.004 | Plasmaschneidgeräte | entfällt |
IV.A2.005 | Reaktionsgefäße, Reaktoren, Rührer, Wärmetauscher, Kondensatoren, Pumpen, Ventile, Lagertanks, Container, Vorlagen und Destillations- oder Absorptionskolonnen, die den Leistungsparametern, die in S/2006/853 und S/2006/853/corr.1 beschrieben sind, entsprechen Pumpen mit Einfachdichtung mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 0,6 m3/h sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Materialien bestehen:
| 2B350 |
IV.A2.006 | Konventionell oder turbulent durchströmte Reinräume und selbständige Gebläse-HEPA-Filter-Einheiten, geeignet für Sicherheitsanlagen der Niveaus P3 oder P4 (BSL 3, BSL 4, L3, L4). | 2B352 |
TEIL V
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die gemäß Ziffer 4 der Resolution 2321 (2016) des VN-Sicherheitsrats ermittelt und benannt wurden.- A.
- GÜTER
- V.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
V.A1.001 | Isocyanate (Toluoldiisocyanat - TDI), MDI (Methylen-bis(phenylisocyanat)), IPDI (Isophorondiiscocyanat), HNMDI oder HDI (Hexamethylendiisocyanat) und DDI (Dimeryldiisocyanat) und Herstellungsausrüstung. | entfällt |
V.A1.002 | Ammoniumnitrat, chemisch rein oder in phasenstabilisierter Form (PSAN). | 1C111 |
V.A1.003 | Polymere Substanzen (Hydroxyl-terminierter Polyether (HTPE), Hydroxyl-terminierter Caprolactonether (HTCE), Polypropylenglycol (PPG), Polydiethylenglycoladipat (PGA) und Polyethylenglycol (PEG)) | 1C111 |
V.A1.004 | Manganmetall-Hartlötfolien. | 1C111 |
- V.A2.
- WERKSTOFFBEARBEITUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
V.A2.001 | Hydroformmaschinen. | 2B109 |
V.A2.002 | Wärmebehandlungsöfen – Temperatur > 850 °C und einer Abmessung > 1 m. | II.A2.005 2B226 2B227 |
V.A2.003 | Funkenerosionsmaschinen. | 2B001.d |
V.A2.004 | Rührreibschweißmaschinen. | entfällt |
V.A2.005 | Am Boden angebrachte Abzüge (begehbar) mit einer Nennbreite von mindestens 2,5 m. | 2B352 |
V.A2.006 | Reihenzentrifugen mit einer Rotorkapazität größer/gleich 4 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe. | II.A2.014.e. 2B350 2B352 |
V.A2.007 | Fermenter mit einem Innenvolumen von 10-20 l (0,01-0,02 m3), geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe. | 2B352 II.A2.014.a. |
- V.A6.
- SENSOREN UND LASER
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
V.A6.001 | Hochgeschwindigkeits-Bildkameras, mit Ausnahme derjenigen, die in Systemen zur medizinischen Bildgebung verwendet werden. | 6A003.a.2 |
- V.A9.
- LUFTFAHRT, RAUMFAHRT UND ANTRIEBE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
V.A9.001 | Kammern für zerstörungsfreie Prüfungen mit einer kritischen Innenabmessung von 1 m oder mehr. | 9B106 |
V.A9.002 | Turbopumpen für Flüssigkeits- oder Hybridraketentriebwerke | 9A006 |
V.A9.003 | Abwehrteilsysteme und Eindringhilfen (z. B. Störsender, Düppel, Täuschkörper), die zur Sättigung, zur Verwirrung oder zum Unterlaufen von Flugkörperabwehrsystemen ausgelegt sind. | entfällt |
V.A9.004 | Lkw-Fahrgestelle mit 6 oder mehr Achsen. | 9A115 II.A9.003 |
- B.
- SOFTWARE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
V.B.001 | Modellierungs- und Designsoftware im Zusammenhang mit der Modellierung bei der aerodynamischen und thermodynamischen Analyse von Raketen- oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen. | entfällt |
TEIL VI
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die gemäß Ziffer 4 der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrats ermittelt und benannt wurden.- A.
- GÜTER
- VI.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VI.A1.001 | Sprengbolzen, Muttern und Schäkel, flexible Schneidladungen, Kugelverschlüsse, Druckfedern, Kreisschneidegeräte und Beschleunigungsraketen geeignet für Stufentrennmechanismen. | entfällt |
VI.A1.002 | Alle Umweltprüfkammern für die Simulation von Flugbedingungen (Temperatur, Druck, Stöße und Schwingungen) mit Ausnahme solcher, die für Zwecke der Sicherheit ziviler Luftfahrzeuge eingesetzt werden. | 9B106 |
VI.A1.003 | Rapid Prototyping, einschließlich Ausrüstung für die additive Fertigung. | entfällt |
VI.A1.004 | Polyacrylnitril (PAN)-Faser, geeignet als Ausgangsstoff für die Herstellung von Kohlestofffasern und die dazugehörige Herstellungsausrüstung. | 1C010 1C210 9C110 |
VI.A1.005 | Punkt 12 der Liste in dem vom Ausschuss gemäß Ziffer 25 der Resolution 2270 (2016) (S/2016/308, Anhang) vorgelegten Bericht erhält folgende Fassung: „Metallhydride wie Zirkonhydrid, Berylliumhydrid, Aluminiumhydrid, Lithium-Aluminium-Hydrid und Titanhydrid” | 1C111 |
VI.A1.006 | Plastifiziermittel geeignet für Composittreibstoffe wie
| 1C111 |
VI.A1.007 | Martensitaushärtender Stahl mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1950 MPa bei 293 K (20 °C) in einer der folgenden Formen
| 1C216 |
VI.A1.008 | Faserwickelmaschinen, und zugehörige Ausrüstung: Faserwickelmaschinen oder Faden-/Faserlegemaschinen (fibre/tow-placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren sowie Präzisionsdorne hierfür | 1B001 1B101 1B201 |
VI.A1.009 | Luftreinigende und luftzuführende Atemschutzgeräte (Vollmasken), mit Ausnahme solcher, die für Atemschutzgeräte bei der Brandbekämpfung eingesetzt werden | 1A004.a. 2B352 |
VI.A1.010 | Weitere Chemikalien, die zur Dekontamination von chemischen Kampfstoffen geeignet sind: Diethylenetriamin (CAS 111-40-0) | entfällt |
VI.A1.011 | Chemoprotektion gegen Nervengifte
| entfällt |
TEIL VII
Mit konventionellen Waffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die nach Ziffer 5 der Resolution 2371 (2017) des VN-Sicherheitsrats benannt wurden.- A.
- GÜTER
- VII.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.A1.001 | „Verbundwerkstoff” -Strukturen oder Laminate bestehend aus einer organischen „Matrix” und folgenden Materialien: Anmerkung: Gilt nicht für „Verbundwerkstoff” -Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxidharzimprägnierten „faser- oder fadenförmigen Materialien” aus Kohlenstoff für die Reparatur von „zivilen Luftfahrzeug” -Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
Gilt nicht für Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie folgt: Sportartikel, Automobilindustrie, Werkzeugmaschinenindustrie, medizinischer Bereich. Gilt nicht für Fertigprodukte, besonders konstruiert für eine definierte Verwendung.
| 1A002 1A202 |
VII.A1.002 | „Faser- oder fadenförmige Materialien” mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 1C008 1C010 1C210 9C110 |
VII.A1.003 | Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung von „Verbundwerkstoff” -Strukturen, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür, einschließlich
Anmerkung:
| 1B001.a. 1B001.b. 1B001.c. 1B001.d. 1B001.e. 1B001 1B101 1B201 |
VII.A1.004 | Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe einschließlich:
Anmerkung: Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen die Begriffe „Metalle” und „Legierungen” folgende Roh- und Halbzeugformen: Rohformen: Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen. Halbzeugformen: Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen, Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt: Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschließlich nicht umhüllter Schweißstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren (einschließlich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht. Gussmaterialien, hergestellt durch Gießen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschließlich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen. | 1C002 1C202 |
VII.A1.005 | Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 1C003 |
VII.A1.006 | Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit einer „Matrix” auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit allen folgenden Eigenschaften:
| 1C004 |
VII.A1.007 | „Supraleitende” Doppelleiter (composite conductors) mit einer Länge größer als 100 m oder einer Masse größer als 100 g wie folgt:
| 1C005 |
VII.A1.008 | Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt:
Anmerkung: Gilt nicht für Materialien, spezifiziert und verpackt als medizinische Produkte. | 1C006 |
VII.A1.009 | Keramikpulver, keramische Nicht- „Verbundwerkstoffe” , „Verbundwerkstoffe” mit keramischer „Matrix” und keramische Vormaterialien wie folgt:
Anmerkung:
| 1C007 |
VII.A1.010 | Nichtfluorierte Polymere wie folgt:
Anmerkung: Gilt für Materialien in flüssiger oder fester „schmelzbarer” Form, einschließlich in Form von Harzen, Pulver, Kugeln, Folien, Platten, Bändern oder Streifen. | 1C008 |
VII.A1.011 | Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt:
| 1C009 |
VII.A1.012 | „Faser- oder fadenförmige Materialien” wie folgt:
Anmerkung:
| 1C010.a. 1C010.b. 1C010.c. |
VII.A1.013 | Metalle und Verbindungen, wie folgt:
Anmerkung: Die hier aufgeführten Metalle und Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind. | 1C011 |
VII.A1.014 | Körperpanzer und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Anmerkung: dieser Absatz gilt nicht für Körperpanzer, wenn diese von ihrem Nutzer für dessen persönlichen Schutz mitgeführt werden, für Körperpanzer, die nur zum frontalen Schutz gegen Splitter und Druckwellen von nichtmilitärischen Sprengkörpern konstruiert sind, und für Körperpanzer, die nur zum Schutz gegen Messer, Nägel, Nadeln oder stumpfe Traumata konstruiert sind. | 1A005 |
- VII.A4.
- RECHNER
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.A4.001 | Elektronische Rechner und zugehörige Systeme, Ausrüstung und Bestandteile sowie „elektronische Baugruppen” mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 4A001 |
- VII.A5.
- TELEKOMMUNIKATION UND „INFORMATIONSSICHERHEIT”
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.A5.001 | Telekommunikationssysteme und -geräte sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
| 5A001.b. |
VII.A5.002 | Telekommunikationsprüf-, -test- und -herstellungseinrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Telekommunikationsgeräten, Funktionen oder Leistungsmerkmalen. Anmerkung: Gilt nicht für Ausrüstung zur Charakterisierung von Lichtwellenleitern. | 5B002 |
- VII.A6.
- SENSOREN UND LASER
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.A6.001 | Hydrofone (Wandler) mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Die Erfassung von Hydrofonen, besonders konstruiert für andere Ausrüstung, richtet sich nach dem Erfassungsstatus der anderen Ausrüstung. | 6A001.a. |
VII.A6.002 | Akustische Schlepp-Hydrofonanordnungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 6A001.a. |
VII.A6.003 | Steuerkurssensoren mit allen folgenden Eigenschaften:
| 6A001.a. |
VII.A6.004 | Flachwasser-Hydrofonanordnungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Beschleunigungsbasierte hydroakustische Sensoren mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
| 6A001.a. |
VII.A6.005 | „Monospektrale Bildsensoren” und „multispektrale Bildsensoren” , entwickelt für die Fernerkennung, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Gilt nicht für monospektrale Bildsensoren” mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs größer als 300 nm und kleiner/gleich 900 nm, die lediglich folgende nicht „weltraumgeeignete” Detektoren oder nicht „weltraumgeeignete” „Focal-plane-arrays” enthalten:
| 6A002 |
VII.A6.006 | „Weltraumgeeignete” Bauteile für optische Systeme wie folgt:
| 6A004.a. |
VII.A6.007 | Steuereinrichtungen für optische Elemente wie folgt:
| 6A004.d. |
VII.A6.008 | „Magnetometer” mit supraleitender (SQUID-) Technologie mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 6A006 Außer:
|
VII.A6.009 | „Magnetometer” mit optisch gepumpter oder Kernpräzessions-(Proton/Overhauser-) „Technologie” mit einer „Empfindlichkeit” kleiner (besser) als 2 pT (rms)/√Hz bei Frequenzen von 1 Hz. | 6A006 |
VII.A6.010 | „Magnetfeldgradientenmesser” mit mehreren „Magnetometern” , die von Nummer VII.A6 erfasst werden. | 6A006 |
VII.A6.011 | „Kompensationssysteme” für folgende Messgeräte:
Anmerkung: „Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser” auf Lichtwellenleiterbasis mit einer „Empfindlichkeit” des Magnetfeldgradienten kleiner (besser) als 0,3 nT/m (rms)/√Hz, „intrinsische Magnetfeldgradientenmesser” , die auf der Basis anderer als der Lichtwellenleitertechnik arbeiten, mit einer „Empfindlichkeit” des Magnetfeldgradienten kleiner (besser) als 0,015 nT/m (rms)/√Hz. | 6A006 |
VII.A6.012 | Empfänger zur Bestimmung elektromagnetischer Felder unter Wasser, mit einem „Magnetometer” , erfasst von Nummer VII.A6.008 oder VII.A6.009. | 6A006 |
- VII.A7.
- NAVIGATION UND LUFTFAHRTELEKTRONIK
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.A7.001 | Beschleunigungsmesser wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
| 7A001 |
VII.A7.002 | Kreisel oder Drehratensensoren mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
| 7A002 |
VII.A7.003 | „Trägheitsmessgeräte oder -systeme” mit einer der folgenden Eigenschaften: Anmerkung:
| 7A003 |
- VII.A8.
- MARINE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.A8.001 | Außenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen, besonders konstruiert für Unterwassereinsatz, wie folgt:
| 8A002.j. |
VII.A8.002 | Diesel-Motoren als außenluftunabhängige Anlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
| 8A002.j. |
VII.A8.003 | Brennstoffzellen zur außenluftunabhängigen Energieerzeugung mit einer Leistung größer als 2 kW und mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 8A002.j. |
VII.A8.004 | Stirling-Prozess-Motoren als außenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
| 8A002.p. |
VII.A8.005 | Bemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für Betriebstauchtiefen größer als 1000 m. | 8A001.a. |
- VII.A9.
- LUFTFAHRT, RAUMFAHRT UND ANTRIEBE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.A9.001 | Besonders konstruierte Ausrüstung, Werkzeuge und Vorrichtungen wie folgt für die Herstellung von Laufschaufeln, Leitschaufeln oder „Deckbändern” ( „tip shrouds” ) für Gasturbinentriebwerke:
| 9B001 |
VII.A9.002 | Gasturbinenflugtriebwerke mit Ausnahme von Gasturbinenflugtriebwerken mit allen folgenden Eigenschaften:
| 9A001 |
- B.
- SOFTWARE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.B.001 | „Software” für die „Entwicklung” der in Nummer VII.A1 aufgeführten Materialien. | 1D002 |
VII.B.002 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Ausrüstung, wie folgt:
| 2D001 2D002 |
VII.B.003 | „Software” für Meeres- und schiffstechnische Systeme, Ausrüstung und Bestandteile, Prüf-, Test- und Herstellungsausrüstung andere damit zusammenhängende Technologien | 8D001 8D002 |
- C.
- TECHNOLOGIEN
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VII.C.001 | „Technologie” für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Ausrüstung oder Werkstoffen, die in Nummer VII.A aufgeführt sind. | 1E001 1E002 1E102 1E103 1E104 1E201 |
VII.C.002 | „Technologie” für die Reparatur von „Verbundwerkstoff” -Strukturen, Laminaten oder Werkstoffen die von Nummer VII.A1 unter „Systeme, Ausrüstung und Bestandteile” erfasst sind. Anmerkung: Gilt nicht für Technologie für die Reparatur von Strukturen ziviler Luftfahrzeuge unter Verwendung von „faser- oder fadenförmigen Materialien” aus Kohlenstoff und Epoxyharzen entsprechend den Handbüchern des Luftfahrzeugherstellers. | 1E001 1E002 1E201 1E103 |
VII.C.003 | „Technologie” für Meeres- und schiffstechnische Systeme, Ausrüstung und Bestandteile, Prüf-, Test- und „Herstellungsausrüstung” andere damit zusammenhängende Technologien | 8E001 8E002 |
TEIL VIII
Mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien aufgeführt, die mit Ziffer 4 der Resolution 2375 (2017) des VN-Sicherheitsrats benannt wurden.- A.
- GÜTER
- VIII.A0.
- KERNTECHNISCHE MATERIALIEN, ANLAGEN UND AUSRÜSTUNGEN
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VIII.A0.001 | Ringmagnete.(ausgenommen solche, die für Unterhaltungselektronik oder Kfz-Anwendungen konstruiert sind) | 0B001 |
VIII.A0.002 | Heiße Zellen | 0B006 |
VIII.A0.003 | Handschuhkästen, geeignet für den Umgang mit radioaktiven Stoffen | 0B005 |
VIII.A0.004 | Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor | 0B001 |
VIII.A0.005 | Teilchenbeschleuniger | entfällt |
VIII.A0.006 | Freon- und Kaltwasserkühlsysteme, mit einer kontinuierlichen Kälteleistung von100000 Btu/hr (29,3 kW) oder mehr | 0B001 0B002 1B231 |
VIII.A0.007 | Faltenbalgventile | 0B001 2A226 |
VIII.A0.008 | Ausrüstung aus Monel, einschließlich Ventile, Rohrleitungen, Tanks und Behälter (Rohre und Ventile mit einem Durchmesser von mehr als 8 inch, ausgelegt für 500 psi und mit einem Fassungsvermögen von mehr als 500 l) | 0B001 2A226 2B350 |
VIII.A0.009 | Typ 304, 316 und austenitische Edelstahl-Platten, -Rohre, -Ventile, -Tanks und -Behälter (Rohre und Ventile mit einem Durchmesser von mehr als 8 inch, ausgelegt für 500 psi und mit einem Fassungsvermögen von mehr als 500 l) | 0B001 1C116 1C216 |
VIII.A0.010 | Vakuumventile, Rohrleitungen, Flansche, Dichtungen und Zubehör, besonders konstruiert für den Einsatz im Hochvakuum (Druck von 0,1 Pa oder weniger) | 0B001 0B002 2A226 2B350 |
- VIII.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VIII.A1.001 | Ausrüstung für den Strahlennachweis, die Strahlenüberwachung und -messung | 1A004 6A002 6A102 |
VIII.A1.002 | Ausrüstung für radiografische Nachweiverfahren wie Röntgenbildwandler und Speicher-Bildplatten (außer Röntgengeräte, besonders konstruiert für medizinische Zwecke) | 1B001 9B007 |
VIII.A1.003 | Tributylphosphat (CAS-Nr. 126-73-8) | entfällt |
VIII.A1.004 | Salpetersäure in einer Konzentration von 20 Gew.% oder größer | 1C111 |
VIII.A1.005 | Fluor (ausgenommen Fluor, das ausschließlich für zivile Zwecke verwendet wird, z. B. Kältemittel, einschließlich Freon und Fluorid für die Herstellung von Zahnpasta) | 1C350 |
VIII.A1.006 | Alphastrahlen emittierende Radionuklide | 1C236 |
VIII.A1.007 | Strahlungsfeste TV-Kameras | 6A003 |
- VIII.A2.
- WERKSTOFFBEARBEITUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VIII.A2.001 | Präzisionskugellager aus gehärtetem Stahl- und Wolframkarbid (Durchmesser größer/gleich 3 mm) | 2A001 2A101 |
VIII.A2.002 | Isostatische Pressen | 2B004 2B104 2B204 |
VIII.A2.003 | Galvanisierausrüstung, konstruiert für die Beschichtung mit Nickel oder Aluminium | 2B005 |
VIII.A2.004 | Ausrüstung für die Herstellung von Faltenbälgen, einschließlich hydraulischer Formvorrichtungen und Gesenke dafür | 2B009 2B109 2B209 |
VIII.A2.005 | Edelgasschweißer für Metall (größer als 180 A DC) | entfällt |
VIII.A2.006 | Rotierende Mehrebenen-Auswuchtmaschinen | 2B119 2B219 |
VIII.A2.007 | Seismische Detektionsgeräte oder Systeme zur Erkennung seismischer Störungen, mit denen der Ursprung eines eingegangenen Signals erkannt, klassifiziert und bestimmt werden kann | 2B116 9B006 |
- VIII.A3.
- ELEKTRONIK
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VIII.A3.001 | Frequenzumwandler für den Frequenzbereich von 300 Hz bis 600 Hz, | 3A225 |
VIII.A3.002 | Massenspektrometer | 3A233 |
VIII.A3.003 | Alle Röntgenblitzgeräte und „Teile” oder „Komponenten” damit konstruierter gepulster Stromversorgungssysteme, einschließlich Marx-Generatoren, impulsformende Hochleistungsnetze, Hochspannungskondensatoren und Trigger | 3A102 |
VIII.A3.004 | Elektronische Ausrüstung mit synthetisierten Frequenzen innerhalb des Frequenzbereiches größer 31,8 GHz oder mehr und einer Leistung von 100 mW oder mehr, für die Aktivierung einer Zeitverzögerung oder das Messen von Zeitintervallen, wie folgt:
| 3B002 |
VIII.A3.005 | Chromatografische und spektroskopische Analyseinstrumente | 3A233 |
- B.
- SOFTWARE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
VIII.B.001 | Software für die Berechnung/Modellierung von Neutronen | 0D001 |
VIII.B.002 | Software für die Berechnung/Modellierung des Strahlungstransports | 0D001 |
VIII.B.003 | Software für hydrodynamische Berechnungen/Modellierung (ausgenommen solche, die ausschließlich für zivile Zwecke verwendet wird, wie z. B. kommunale Fernwärmeversorgungsunternehmen) | 0D001 |
TEIL IX
Mit konventionellen Waffen zusammenhängende Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die mit Ziffer 5 der Resolution 2375 (2017) des VN-Sicherheitsrats benannt wurden.- A.
- GÜTER
- IX.A1.
- BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.A1.001 | Verschlüsse, Dichtungen, Dichtungsmassen oder Brennstoffblasen (fuel bladders), besonders konstruiert für „Luftfahrzeug” - und Raumfahrtanwendungen, zu über 50 Gew.-% aus einem der fluorierten Polyimide oder der fluorierten Phosphazen-Elastomere hergestellt. | 1A001 |
IX.A1.002 | Erzeugnisse aus nicht „schmelzbaren” aromatischen Polyimiden, in Form von Folien, Planen, Bändern oder Streifen:
Anmerkung: Gilt nicht für Erzeugnisse, die mit Kupfer beschichtet oder laminiert sind, konstruiert für die Herstellung von elektronischen gedruckten Schaltungen. | 1A003 |
IX.A1.003 | Schutz- und Nachweisausrüstung sowie Bestandteile, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie folgt:
| 1A004.a. außer 1A004.a: Reizstoffe (riot control agents) |
IX.A1.004 | Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert, um Ladungen und Vorrichtungen, die „energetische Materialien” enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:
| 1A007 |
IX.A1.005 | Ladungen, Vorrichtungen und Bestandteile, wie folgt:
| 1A008 |
IX.A1.006 | Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung von „faser- oder fadenförmigen Materialien” wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
| 1B001.g. |
IX.A1.007 | Ausrüstung zum Herstellen von Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, besonders konstruiert zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders konstruiert für den Einsatz in einem der folgenden Verfahren:
| 1B002 |
IX.A1.008 | Werkzeuge, Matrizen, Formen oder Spannvorrichtungen für das „superplastische Umformen” oder „Diffusionsschweißen” von Titan oder Aluminium oder deren Legierungen:
| 1B003 |
IX.A1.009 | Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:
Technische Anmerkung: Die „elektrische Volumenleitfähigkeit” und der „Schicht-/Oberflächenwiderstand” werden gemäß ASTM D-257 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. | 1C001.c. |
IX.A1.010 | „Supraleitende” Doppelleiter (composite conductors), die aus einem oder mehreren „supraleitenden” „Filamenten” bestehen und bei einer Temperatur größer 115 K (– 158,16 °C) im „supraleitenden” Zustand bleiben. Technische Anmerkung: Für die Zwecke des vorstehenden Eintrags können die „Filamente” in Form von Drähten, Zylindern, Folien, Bändern oder Streifen vorliegen. | 1C005.a. |
IX.A1.011 | „Faser- oder fadenförmige Materialien” wie folgt:
| 1C010.a. 1C010.b. 1C010.c. |
- IX.A2.
- WERKSTOFFBEARBEITUNG
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.A2.001 | Wälzlager und Lagersysteme wie folgt und Bestandteile hierfür: Anmerkung: Gilt nicht für Kugeln mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ISO 3290 Grad 5 oder schlechter.
| 2A001.a. 2A001.c. |
IX.A2.002 | Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden) von Metallen, Keramiken oder „Verbundwerkstoffen” , die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur „numerischen Steuerung” ausgerüstet werden können:
| 2B001.c. |
IX.A2.003 | Numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing), ausgelegt zum selektiven Materialabtrag zur Fertigung von nichtsphärischen Oberflächen mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen: Für die Zwecke der vorstenden Einträge
| 2B002.a. 2B002.b. 2B002.c. 2B002.d. |
IX.A2.004 | Heiß- „Isostatische Pressen” mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:
| 2B004 2B104 2B204 |
IX.A2.005 | Ausrüstung, besonders konstruiert für die Abscheidung, Bearbeitung und Verfahrenskontrolle von anorganischen Auflageschichten, sonstigen Schichten und oberflächenverändernden Schichten, wie folgt:
| 2B005 |
IX.A2.006 | Messmaschinen oder -systeme, Ausrüstung und „elektronische Baugruppen” wie folgt:
| 2B006.b. 2B206.b. |
IX.A2.007 | „Roboter” mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Steuerungen und „Endeffektoren” hierfür:
| 2B007 2B207 |
IX.A2.008 | Baugruppen oder Baueinheiten, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen oder Koordinatenmessmaschinen oder Messsysteme und Messeinrichtungen, wie folgt:
| 2B008 |
IX.A2.009 | Drück- und Fließdrückmaschinen, die nach der technischen Beschreibung des Herstellers mit „numerischen Steuerungen” oder Rechnersteuerungen ausgerüstet werden können, und mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden als Fließdrückmaschinen betrachtet. | 2B009 2B109 2B209 |
- IX.A3.
- ELEKTRONIK
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.A3.001 | Elektronische Bauelemente und Baugruppen (items) wie folgt:
| 3A001.a |
IX.A3.002 | Integrierte Schaltungen, entwickelt oder ausgelegt für eine der folgenden Strahlungsfestigkeiten:
Anmerkung: Diese Kategorie erfasst nicht Metall/Isolator/Halbleiter-Strukturen (MIS-Strukturen). | 3A001.a. |
IX.A3.003 | „Mikroprozessoren” , „Mikrocomputer” , Mikrocontroller, elektrisch löschbare, programmierbare Festwertspeicher (EEPROMs), Flash-Speicher, statische Schreib-Lese-Speicher (SRAM), magnetische Schreib-Lese-Speicher (MRAM), aus einem Verbindungshalbleiter hergestellte integrierte Speicherschaltungen, Analog-Digital-Wandler, integrierte Schaltungen, die Analog-Digital-Wandler enthalten und die digitalisierten Daten speichern oder verarbeiten, Digital-Analog-Wandler, elektrooptische oder „integrierte optische Schaltungen” für die „Signaldatenverarbeitung” , anwenderprogrammierbare Logikschaltkreise (FPLDs), kundenspezifische integrierte Schaltungen, deren Funktion oder deren Erfassungsstatus in Bezug auf die Endbenutzergeräte unbekannt ist, oder FFT-Prozessoren (Fast Fourier Transform) mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Diese Kategorie erfasst nicht integrierte Schaltungen, die in zivilen Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnzügen verwendet werden. | 3A001.a.2 |
IX.A3.004 | Elektrooptische oder „integrierte optische Schaltungen” , entwickelt für die „Signaldatenverarbeitung” und mit allen folgenden Eigenschaften:
| 3A001.a. |
IX.A3.005 |
Anmerkung: Diese Kategorie umfasst:
| 3A001.a. |
IX.A3.006 | Integrierte Schaltungen für neuronale Netze; | 3A001.a. |
IX.A3.007 | kundenspezifische integrierte Schaltungen, deren Funktion unbekannt ist oder deren Erfassungsstatus in Bezug auf die Endbenutzergeräte dem Hersteller nicht bekannt ist, mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 3A001.a. |
IX.A3.008 | Integrierte Schaltungen für Direct Digital Synthesizer (DDS) mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Die DAC-Taktfrequenz kann als die Taktgeberfrequenz oder die Eingangstaktfrequenz spezifiziert werden. | 3A001.a. |
IX.A3.009 | Mikro- oder Millimeterwellenbauelemente (items) wie folgt:
Technische Anmerkung: „Dualmodus” bedeutet, dass beim Strahlstrom des „elektronischen Vakuumbauelements” mithilfe eines Gitters wahlweise zwischen Dauerstrichbetrieb und Pulsbetrieb gewechselt werden kann, wobei die Puls-Spitzenausgangsleistung größer ist als die Dauerstrich-Spitzenausgangsleistung. | 3A001.b. |
IX.A3.010 | „monolithisch integrierte Mikrowellenverstärkerschaltungen” ( „MMIC” -Verstärker) mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
| 3A001.b. |
IX.A3.011 | Diskrete Mikrowellentransistoren mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
| 3A001.b. |
IX.A3.012 | Halbleitermikrowellenverstärker, Mikrowellenbaugruppen, die Mikrowellenhalbleiterverstärker enthalten, und Mikrowellenmodule, die Mikrowellenhalbleiterverstärker enthalten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Der Erfassungsstatus von Ausrüstung, deren Betriebsfrequenzbereich Frequenzen in mehr als einem Frequenzbereich überstreicht, richtet sich nach dem niedrigsten Grenzwert für die Spitzensättigungsausgangsleistung. | 3A001.b. |
IX.A3.013 | Elektronisch oder magnetisch abstimmbare Bandpassfilter oder Bandsperrfilter mit mehr als fünf abstimmbaren Resonatoren, die in weniger als 10 μs über einen Frequenzbereich im Verhältnis 1,5:1 (fmax/fmin) abgestimmt werden können, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 3A001.b. |
IX.A3.014 | Umsetzer und Oberwellenmischer mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 3A001.b. |
IX.A3.015 | Mikrowellenleistungsverstärker mit den vorstehend aufgeführten „elektronischen Vakuumbauelementen” und mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Diese Kategorie erfasst nicht Ausrüstung, konstruiert oder ausgelegt für den Betrieb in einem Frequenzband, das für Funkdienste, jedoch nicht für Ortungsfunkdienste, „von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zugewiesen” ist. | 3A001.b. |
IX.A3.016 | Mikrowellenleistungsmodule (Mcrowave Power Modules, MPM), bestehend aus mindestens einem „elektronischen Vakuumbauelement” mit Wanderfeld, einer „monolithisch integrierten Mikrowellenschaltung” ( „MMIC” ) und einer integrierten elektronischen Regelung der Stromversorgung und mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
| 3A001.b. |
IX.A3.017 | Oszillatoren oder Oszillator-Baugruppen, spezifiziert für den Betrieb mit einem Phasenrauschen im Einseitenband (SSB) in dBc/Hz kleiner (besser) als -(126 + 20log10F – 20log10f) im Bereich 10 Hz ≤ F ≤ 10 kHz. Technische Anmerkung: In der vorstehenden Kategorie bezeichnet F den Abstand von der Betriebsfrequenz (in Hertz) und f die Betriebsfrequenz (in Megahertz). | 3A001.b. |
IX.A3.018 | elektronische „Frequenz-Synthesizer” -Baugruppen mit einer „Frequenzumschaltzeit” gemäß einer der folgenden Spezifikationen:
| 3A001.b. |
IX.A3.019 | „Sende-/Empfangsmodule” , „Sende-/Empfangs-MMICs” , „Sendemodule” und „Sende-MMICs” , ausgelegt für den Betrieb bei Frequenzen größer als 2,7 GHz und mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
| 3A001.b. |
IX.A3.020 | Vorrichtungen mit akustischen Oberflächenwellen (surface acoustic waves) und mit akustischen, oberflächennahen Volumenwellen (surface skimming [shallow bulk] acoustic waves), mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 3A001.c. |
IX.A3.021 | akustische Volumenwellenvorrichtungen, mit denen die unmittelbare Aufbereitung von Signalen bei einer Frequenz größer als 6 GHz möglich ist. | 3A001.c. |
IX.A3.022 | Akustisch-optische „Signaldatenverarbeitungs” -Vorrichtungen, die die Wechselwirkung zwischen Schallwellen (Volumen- oder Oberflächenwellen) und Lichtwellen ausnutzen und die eine unmittelbare Aufbereitung von Signalen oder Bildern ermöglichen einschließlich Spektralanalyse, Korrelation oder Konvolution (Faltung). | 3A001.c. |
IX.A3.023 | Elektronische Bauelemente oder Schaltungen, die Bauteile aus „supraleitenden” Werkstoffen oder Materialien enthalten, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter der „kritischen Temperatur” von wenigstens einem ihrer „supraleitenden” Bestandteile und mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 3A001.d. |
IX.A3.024 | Hochenergiezellen wie folgt:
Technische Anmerkungen:
Anmerkung: Hochenergetische Geräte umfassen nicht Batterien, auch nicht Batterien, die aus einzelnen Zellen bestehen (single cell batteries). | 3A001.e. |
IX.A3.025 | Hochenergie-Speicherkondensatoren wie folgt:
| 3A001.e. |
IX.A3.026 | „Supraleitende” Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert, um in weniger als einer Sekunde vollständig geladen oder entladen zu werden, und mit allen folgenden Eigenschaften: Anmerkung: Der vorstehende Eintrag erfasst nicht „supraleitende” Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert für medizinisches Gerät für Magnetresonanzbilderzeugung (Magnetic Resonance Imaging).
| 3A001.e. |
IX.A3.027 | „Weltraumgeeignete” Solarzellen, CIC-Baugruppen (cell-interconnect-coverglass assemblies), Solarpaneele und Solararrays, mit einem minimalen mittleren Wirkungsgrad größer 20 % gemessen bei einer Betriebstemperatur von 301 K (28 °C) und einer simulierten „AM0” -Beleuchtung mit einer Strahlungsleistung von 1367 Watt pro Quadratmeter (W/m2). Technische Anmerkung: „AM0” oder „Air Mass Zero” bezieht sich auf die spektrale Verteilung der Strahlungsleistung des Sonnenlichts in der äußeren Erdatmosphäre, wenn der Abstand zwischen Erde und Sonne eine Astronomische Einheit (1 AU) beträgt. | 3A001.e. |
IX.A3.028 | Absolut-Drehwinkelgeber mit einer „Genauigkeit” kleiner/gleich 1,0 Bogensekunden und dafür besonders konstruierte Encoderringe, -scheiben oder -skalen. | 3A001.f. |
IX.A3.029 | Thyristoren und „Thyristormodule” für den Impulsbetrieb, die elektrisch, optisch oder durch Elektronenstrahl (electron radiation) geschaltet werden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
Technische Anmerkung: Für die Zwecke von Buchstabe g umfasst ein „Thyristormodul” einen oder mehrere Thyristoren. | 3A001.g. |
IX.A3.030 | Halbleiter-Leistungsschalter, Leistungsdioden oder „Module” mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Periodische Spitzenspannung im ausgeschalteten Zustand gemäß der vorstehenden Nummer schließt ein: Drain-Source-Spannung, Kollektor-Emitter-Spannung, periodische Spitzensperrspannung und periodische Spitzenblockierspannung im ausgeschalteten Zustand. | 3A001.h. |
IX.A3.031 | Aufzeichnungsgeräte und Oszilloskope wie folgt:
| 3A002.a. |
IX.A3.032 | „Signalanalysatoren” wie folgt:
Technische Anmerkungen:
Anmerkung: Diese Kategorie erfasst nicht „Signalanalysatoren” , die nur konstante, prozentuale Bandbreitenfilter verwenden (auch bekannt als Oktaven- oder Teiloktavenfilters). | 3A002.c. |
IX.A3.033 | Signalgeneratoren mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 3A002.d. |
IX.A3.034 | Netzwerkanalysatoren mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Die „nichtlineare Messfunktion” ist die Fähigkeit eines Instruments, die Testergebnisse von Geräten im Großsignalbereich oder im Bereich der nichtlinearen Verzerrung zu messen. | 3A002.e. |
IX.A3.035 | Mikrowellenmessempfänger mit allen folgenden Eigenschaften:
| 3A002.f. |
IX.A3.036 | Atomfrequenznormale mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 3A002.f. |
IX.A3.037 | Ausrüstung für die Fertigung von Halbleiterbauelementen oder -materialien wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
| 3B001.b. 3B001.f. 3B001.f. |
IX.A3.038 | Anlagen für die Halbleiterherstellung, die Direktschreibverfahren verwenden; Masken oder Reticles, entwickelt für erfasste integrierte Schaltungen. | 3B001.g. |
IX.A3.038 | Prüfgeräte, besonders konstruiert für das Testen von fertigen oder unfertigen Halbleiterbauelementen und Mikrowellengeräten wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
| 3B002 |
IX.A3.039 | Hetero-epitaxiale Werkstoffe oder Materialien aus einem „Substrat” , das mehrere Epitaxieschichten aus einem der folgenden Materialien enthält:
Anmerkung: Gilt nicht für „Substrat” mit einer oder mehreren p-Typ-Epitaxieschichten aus GaN, InGaN, AlGaN, InAlN, InAlGaN, GaP, GaAs, AlGaAs, InP, InGaP, AlInP oder InGaAlP, unabhängig von der Folge der Elemente, außer wenn die p-Typ-Epitaxieschicht zwischen n-Typ-Schichten liegt. | 3C001 |
IX.A3.040 | Fotoresists wie folgt und „Substrate” , die mit folgenden Fotoresists beschichtet sind:
| 3C002 |
IX.A3.041 | Organisch-anorganische Verbindungen:
| 3C003 |
IX.A3.042 | Phosphor-, Arsen- oder Antimonhydride mit einer Reinheit größer als 99,999 %, auch verdünnt in Inertgasen oder Wasserstoff. Anmerkung: Gilt nicht für Hydride, die 20 Molprozent oder mehr Inertgase oder Wasserstoff enthalten. | 3C004 |
IX.A3.043 | Siliziumkarbid- (SiC), Galliumnitrid- (GaN), Aluminiumnitrid- (AlN) oder Aluminiumgalliumnitrid-(AlGaN)-Halbleiter- „Substrate” oder -Stäbe (ingots, boules) oder andere Vorformen dieser Materialien mit einem spezifischen Widerstand größer als 10000 Ohm cm bei einer Temperatur von 20 °C. | 3C005 |
IX.A3.044 | „Substrate” , vorstehend unter Ziffer 5 erfasst, mit mindestens einer Epitaxieschicht aus Siliziumkarbid, Galliumnitrid, Aluminiumnitrid oder Aluminiumgalliumnitrid. | 3C006 |
- IX.A6.
- Sensoren und Laser
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.A6.001 | Optische Sensoren oder Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
| 6A002.d. |
IX.A6.002 | nicht „weltraumgeeignete” kryogenische Kühler mit einer Kühlerausgangstemperatur unter 218 K (– 55 °C) wie folgt:
| 6A002.d. |
IX.A6.003 | optische Fasern für Sensorzwecke, besonders gefertigt, entweder durch die Zusammensetzung oder die Struktur, oder durch Beschichtung so verändert, dass sie akustisch, thermisch, trägheitsmäßig, elektromagnetisch oder gegen ionisierende Strahlung empfindlich sind. | 6A002.d. |
IX.A6.004 | Kameras, Systeme oder Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
| 6A003 |
IX.A6.005 | Hochgeschwindigkeitsfilmkameras für die Filmformate von 8 mm bis 16 mm, bei denen der Film während der Aufzeichnungsdauer kontinuierlich transportiert wird und die mehr als 13150 Einzelbilder pro Sekunde aufnehmen können. Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht Filmkameras, konstruiert für zivile Zwecke.
| 6A003 |
IX.A6.006 | Bildkameras wie folgt: Anmerkung: Gilt nicht für Fernseh- oder Videokameras, besonders konstruiert für Fernseh-Rundfunk-Einsatz.
Technische Anmerkungen:
| 6A003 |
IX.A6.007 | Abtastkameras und Abtastkamerasysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht Abtastkameras und Abtastkamerasysteme, besonders konstruiert für eines der folgenden Geräte:
| 6A003 |
IX.A6.008 | Bildkameras mit eingebauten Bildverstärkerröhren mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 6A003 |
IX.A6.009 | Bildkameras mit eingebauten „Focal-plane-arrays” mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
| 6A003 |
IX.A6.010 | Optische Spiegel (Reflektoren) wie folgt:
Anmerkung: Ziffer 2 und 3 gelten nicht für Spiegel, besonders konstruiert zur Leitung der Sonneneinstrahlung für terrestrische Heliostatanlagen. | 6A004.a. |
IX.A6.011 | Spiegel, besonders konstruiert für Tische für strahllenkende Spiegel mit einer Ebenheit (flatness) kleiner (besser)/gleich λ/10 (λ entspricht 633 nm) und mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 6A004.b. |
IX.A6.012 | Optische Elemente aus Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) mit einer Transmissionswellenlänge im Bereich von größer als 3000 nm bis 25000 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 6A004.c. |
IX.A6.013 | Nicht „abstimmbare” „Dauerstrichlaser” (CW- „Laser” ) mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
Technische Anmerkung: Für die Zwecke von Anmerkung 2a wird „Brillianz” wie folgt definiert: Ausgangsleistung des „Lasers” dividiert durch das Strahlparameterprodukt (BPP) im Quadrat, d. h., (Ausgangsleistung)/BPP2. | 6A005.a.1. 6A005.a.2 6A005.a.3 6A005.a.4. 6A005.a.5. 6A005.a.6. |
IX.A6.014 | „Abstimmbare” „Laser” mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 6A005.c. |
IX.A6.015 | Andere Halbleiter „laser” wie folgt: Anmerkung:
Technische Anmerkung: Für die Zwecke dieser Kategorie bedeutet „Leistungsdichte” die gesamte Ausgangsleistung des „Lasers” dividiert durch die Emitterfläche des „Stacks” (stacked array). | 6A005.d.1 |
IX.A6.016 | Chemische „Laser” wie folgt:
| 6A005.d.5 |
IX.A6.017 | Bauteile wie folgt:
| 6A005.e. |
IX.A6.018 | Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:
| 6A007 |
IX.A6.019 |
| 6A008 |
IX.A6.020 | Optische Ausrüstung wie folgt:
Anmerkung: Gilt nicht für Mikroskope. | 6B004 |
IX.A6.021 | Ausrüstung für die Herstellung, Justierung und Kalibrierung von Landgravimetern mit einer statischen „Genauigkeit” besser als 0,1 mGal. | 6B007 |
IX.A6.022 | Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. | 6B008 |
IX.A6.023 | Optische Sensormaterialien wie folgt:
Technische Anmerkung: Der „Molenbruch” ist definiert als das Verhältnis der Mole von ZnTe zur Summe der Mole von CdTe und ZnTe, die im Kristall vorhanden sind. | 6C002 |
IX.A6.024 | Optische Materialien wie folgt:
| 6C004.a. 6C004.b. |
IX.A6.025 | „Substratrohlinge” aus abgeschiedenem Siliziumcarbid oder Be/Be mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge größer als 300 mm. | 6C004.d. |
IX.A6.026 | Optisches Glas einschließlich geschmolzener Quarz, Phosphatglas, Fluorphosphatglas, Zirkoniumfluorid (ZrF4) (CAS-Nr. 7783-64-4) und Hafniumfluorid (HfF4) (CAS-Nr. 13709-52-9) mit allen folgenden Eigenschaften:
| 6C004.e. |
IX.A6.027 | „Laser” materialien wie folgt:
Technische Anmerkungen:
| 6C005 |
- IX.A7.
- NAVIGATION UND LUFTFAHRTELEKTRONIK
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.A7.001 | „Star Tracker” und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Technische Anmerkung: „Star Tracker” werden auch als stellare Lagesensoren, Sternsensoren oder Astro-Kreiselkompasse bezeichnet. | 7A004 |
IX.A7.002 | Empfangseinrichtungen für weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS), mit einer der folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: Buchstabe b gilt nicht für GNSS-Empfangseinrichtungen, die nur Komponenten, konstruiert zum Filtern, Schalten oder Mischen der Signale von Mehrfachrundstrahlerantennen, die keine adaptive Antennentechnik anwenden, enthalten. Technische Anmerkung: Für die Zwecke von Buchstabe b bedeutet „Adaptive Antennensysteme” das dynamische Erzeugen von einer oder mehreren räumlichen Nullen in einem Antennengruppendiagramm durch Signalverarbeitung im Zeit- oder Frequenzbereich. | 7A005 |
IX.A7.003 | Luftfahrzeughöhenmesser mit Betriebsfrequenzen außerhalb des Frequenzbereichs von 4,2 bis 4,4 GHz und mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 7A006 |
IX.A7.004 | Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die im vorstehenden Abschnitt erfasste Ausrüstung. | 7B001 |
IX.A7.005 | Ausrüstung, besonders konstruiert für die Charakterisierung von Spiegeln für Ring „laser” -Kreisel, wie folgt:
| 7B002 |
IX.A7.006 | Einrichtungen, besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Nummer IX.A7 erfassten Ausrüstung. Anmerkung: Einschließlich:
| 7B003 |
- IX.A8.
- MEERES- UND SCHIFFSTECHNIK
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.A8.001 | Systeme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für Tauchfahrzeuge und konstruiert für den Einsatz in Tiefen größer als 1000 m, wie folgt:
| 8A002.a. |
IX.A8.002 | Systeme, besonders konstruiert oder geändert zur automatischen Bewegungssteuerung für vorstehend genannteTauchfahrzeuge, die Navigationsdaten verwenden und über eine Rückkopplungs-Servosteuerung verfügen, um
| 8A002.b. |
IX.A8.003 | Faseroptische Druckkörper-Durchführungen. | 8A002.c. |
IX.A8.004 | „Roboter” , besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz, die durch einen anwendungsspezifischen Rechner gesteuert werden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
| 8A002.h. |
IX.A8.005 | Stirling-Prozess-Motoren als außenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit allen folgenden Eigenschaften:
| 8A002.j. |
IX.A8.006 | Geräuschminderungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen größer/gleich 1000 Tonnen Wasserverdrängung, wie folgt:
Technische Anmerkung: „Aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungs-Systeme” enthalten elektronische Steuerungen, welche aktiv die Vibration der Ausrüstung durch die Erzeugung von Anti-Geräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an der Entstehungsstelle verringern können. | 8A002.j. |
- IX.A9.
- LUFTFAHRT, RAUMFAHRT UND ANTRIEBE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.A9.001 | Gasturbinenflugtriebwerke:
| 9A001 |
IX.A9.002 | „Schiffsgasturbinen” mit einer ISO-Standardnennleistung bei Dauerbetrieb größer/gleich24245 kW und einem spezifischen Kraftstoffverbrauch kleiner als 0.219 kg/kWh in jedem Punkt des Leistungsbereichs von 35 % bis 100 % sowie besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile hierfür. Anmerkung: Der Begriff „Schiffsgasturbinen” schließt Industriegasturbinen oder aus Flugtriebwerken abgeleiteten Gasturbinen ein, die für den Schiffsantrieb oder die Stromerzeugung an Bord angepasst wurden. | 9A002 |
IX.A9.003 | Besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile, die in Absatz 2 des nachstehenden Abschnitts aufgeführte „Technologien” enthalten, für eines der folgenden Gasturbinenflugtriebwerke:
| 9A003 |
IX.A9.004 | Trägerraketen (für „Raumfahrzeuge” ), „Raumfahrzeuge” , „Raumfahrzeug-Plattformen” , „Raumfahrzeug-Nutzlasten” , On-Board-Systeme oder -Ausrüstungen von „Raumfahrzeugen” und terrestrische Ausrüstungen, wie folgt:
| 9A004 |
IX.A9.005 | Flüssigkeitsraketenantriebssysteme | 9A005 |
IX.A9.006 | Systeme und Bestandteile, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, wie folgt:
| 9A006 |
IX.A9.007 | Feststoffraketenantriebssysteme | 9A007 |
IX.A9.008 | Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
| 9A008 |
IX.A9.009 | Hybridraketenantriebssysteme. | 9A009 |
IX.A9.010 | Besonders konstruierte Bestandteile, Systeme und Strukturbauteile für Trägerraketen, Trägerraketenantriebssysteme oder „Raumfahrzeuge” wie folgt:
| 9A010 |
IX.A9.011 | „Unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAVs” ), unbemannte „Luftschiffe” , zugehörige Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
| 9A012 |
IX.A9.012 | Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die „Entwicklung” von Gasturbinentriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen und und mit einer der von Absatz 2 Buchstabe b oder c des nachstehenden Abschnitts „Technologie” erfassten „Technologien” | 9B002 |
IX.A9.013 | Besonders konstruierte Ausrüstung für die „Herstellung” oder Prüfung von Gasturbinenbürstendichtungen, die für Schaufelspitzengeschwindigkeiten größer als 335 m/s und für Betriebstemperaturen größer als 773 K (500 °C) ausgelegt sind, und besonders konstruierte Bestandteile oder besonders konstruiertes Zubehör hierfür. | 9B003 |
IX.A9.014 | Werkzeuge, Matrizen oder Vorrichtungen für das Fügen im festen Zustand (solid state joining) von Gasturbinenbauteilen,, aus „Superlegierungen” , Titan oder intermetallischen Verbindungen, die in Absatz 2 des nachstehenden Abschnitts „Technologie” beschrieben werden. | 9B004 |
IX.A9.015 | Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung an Windkanälen für Geschwindigkeiten größer/gleich Mach 1,2. | 9B005 |
IX.A9.016 | Besonders konstruierte akustische Schwingungsprüfausrüstung, mit der Schalldruckpegel größer/gleich 160 dB (bezogen auf 20 Pa) mit einem Nennausgang größer/gleich 4 kW bei einer Prüfzellentemperatur größer als 1273 K (1000 °C) erzeugt werden können, sowie besonders konstruierte Quarzheizelemente hierfür. | 9B006 |
IX.A9.017 | Besonders konstruierte Ausrüstung zur Prüfung der Integrität von Raketenmotoren mit Hilfe anderer zerstörungsfreier Prüfverfahren (ZfP) als planares Röntgen oder grundlegende physikalische oder chemische Analysen. | 9B007 |
IX.A9.018 | Messwertgeber für die direkte Messung der Wandreibung, besonders konstruiert für den Betrieb bei einer Staupunkttemperatur des Prüfstroms von größer als 833 K (560 °C). | 9B008 |
IX.A9.019 | Werkzeuge, besonders konstruiert für die Fertigung von pulvermetallurgischen Gasturbinenrotorkomponenten, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Der vorstehende Eintrag erfasst nicht Werkzeuge für die Herstellung von Pulver. | 9B008 |
IX.A9.020 | Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung von unter „Unbemannte Luftfahrzeuge” (UAVs), unbemannte „Luftschiffe” und zugehörige Bestandteile erfassten Gütern. | 9B010 |
- B.
- SOFTWARE
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.B.001 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung, die von Nummer IX.A1 erfasst ist. | 1D001 1D002 1D003 |
IX.B.002 | „Software” für die „Entwicklung” der von Unternummer IX.A1 erfassten Werkstoffe. | 1D001 1D002 1D003 |
IX.B.003 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer IX.A1 erfassten Ausrüstung zu erfüllen. | 1D001 1D002 1D003 |
IX.B.004 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von Unternummer IX.A2 erfassten Ausrüstung. | 2D001 |
IX.B.005 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert, um nicht gelistete Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer IX.A2 erfassten Ausrüstung zu erfüllen. | 2D003 2D101 2D202 |
IX.B.006 | „Software” , besonders entwickelt für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von Nummer IX.A3 erfassten Ausrüstung. | 3D001 3D002 3D003 |
IX.B.007 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert, um nicht gelistete Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer IX.A3 erfassten Ausrüstung zu erfüllen. | 3D001 3D002 3D003 |
IX.B.008 | „Software” , besonders entwickelt für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von Nummer IX.A6 erfassten Ausrüstung; | 6D001 6D003 6D002 6D102 6D203 6D203 |
IX.B.009 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert, um nicht gelistete Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Nummer IX.A6 erfassten Ausrüstung zu erfüllen. | 6D001 6D003 6D002 6D102 6D203 6D203 |
IX.B.010 | „Software” , besonders entwickelt für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von Nummer IX.A7 erfassten Ausrüstung. | 7D001 7D002 7D003 7D004 7D005 7D102 7D103 7D104 |
IX.B.011 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert, um nicht gelistete Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Nummer IX.A7 erfassten Ausrüstung zu erfüllen. | 7D001 7D002 7D003 7D004 7D005 7D102 7D103 7D104 |
IX.B.012 | „Quellcode” für den Betrieb oder die Wartung der von Nummer IX.A7 erfassten Ausrüstung. | 7D001 7D002 7D003 7D004 7D005 7D102 7D103 7D104 |
IX.B.013 | „Software” für den computergestützten Entwurf (CAD), besonders entwickelt für die „Entwicklung” von „aktiven Flugsteuerungssystemen” , mehrachsigen, drahtgebundenen (fly-by-wire) oder lichtleitergebundenen (fly-by-light) Hubschraubersteuerungen oder „Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssystemen mit regelbarer Zirkulation” . | 7D001 7D002 7D003 7D004 7D005 7D102 7D103 7D104 |
IX.B.014 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung, die von Nummer IX.A9 erfasst ist. | 9D001 9D002 9D003 9D004 9D005 9D101 9D103 9D104 9D105 |
IX.B.015 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert, um nicht gelistete Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Nummer IX.A9 erfassten Ausrüstung zu erfüllen. | 9D001 9D002 9D003 9D004 9D005 9D101 9D103 9D104 9D105 |
- C.
- TECHNOLOGIEN
Nr. | Beschreibung | Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 |
---|---|---|
IX.C.001 | „Technologie” für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von Nummer IX.A9 erfassten Ausrüstung oder „Software” . | 2E001 |
IX.C.002 | „Technologie” für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von Nummer IX.A3 erfassten Ausrüstung oder Materialien | 3E001 3E003 3E101 3E102 3E201 |
IX.C.003 | „Technologie” für die „Entwicklung” , „Herstellung” und „Verwendung” der von Nummer IX.A7 erfassten Ausrüstung oder „Software” . | 7E001 7E002 7E003 7E004 7D005 7E101 7E102 7E104 |
IX.C.004 | „Technologie” für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von Nummer IX.A9 erfassten Ausrüstung oder „Software” . | 9E001 9E002 |
IX.C.005 | Sonstige „Technologie” wie folgt:
| 9E003.a. |
IX.C.006 | „Technologie” für „FADEC-Systeme” ( Full Authority Digital Engine Control Systems) von Gasturbinentriebwerken wie folgt:
Anmerkung: Buchstabe b gilt nicht für technische Unterlagen, die die „Triebwerk/Zelle” -Integration betreffen und deren Veröffentlichung für den allgemeinen Gebrauch der Luftfahrtgesellschaften von den zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten gefordert wird (z.B. Installationshandbücher, Betriebsanleitungen, Instandhaltungsanweisungen (instructions for continued airworthiness)) oder die Schnittstellenfunktionen betreffen (z.B. Ein-/Ausgabe-Verarbeitung, Schub- oder Wellenleistungsbedarf der Luftfahrzeugzelle). | 9E003.h. |
IX.C.007 | „Technologie” für Systeme mit veränderlichem Strömungskanal, die entwickelt wurde, um die Triebwerksstabilität von Gasgeneratorturbinen, Fan- oder Arbeitsturbinen oder Schubdüsen aufrechtzuerhalten, wie folgt:
| 9E003.i |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.