ANHANG IX VO (EU) 2017/1509

Gold, Edelmetalle und Diamanten gemäß Artikel 11

ERLÄUTERUNG

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.
HS-CodeBeschreibung
7102Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst
7106Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7108Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7109Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug
7110Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7111Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug
ex 7112Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art

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