ANHANG V VO (EU) 2017/1509

Kohle, Eisen und Eisenerz nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e

ERLÄUTERUNG

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.
CodeBeschreibung
ex 26 01Eisenerz
2701Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
2702Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)
2703Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
2704Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
7201Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen
7202Ferrolegierungen
7203Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen
7204 10 00Abfälle und Schrott, aus Gusseisen
ex 7204 30 00Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahl
ex 7204 41andere Abfälle und anderer Schrott: Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert
ex 7204 49andere Abfälle und anderer Schrott: andere
ex 7204 50 00andere Abfälle und anderer Schrott: Abfallblöcke
ex 7205 10 00Körner
ex 7205 29 00Pulver, aus anderen Materialien als legiertem Stahl
ex 7206 10 00Rohblöcke (Ingots)
ex 7206 90 00andere
ex 72 07Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
ex 72 08Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
ex 72 09Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
ex 72 10Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen
ex 72 11Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen
ex 72 12Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
ex 72 14Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
ex 72 15Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
ex 72 16Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
ex 72 17Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

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