ANHANG XIb VO (EU) 2017/1509

Blei und Bleierz gemäß Artikel 16b

ERLÄUTERUNG

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.
CodeBeschreibung
26070000Bleierze und ihre Konzentrate
7801Blei in Rohform
78020000Abfälle und Schrott, aus Blei
7804Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei
ex78060000Andere Waren aus Blei
78060010
Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe
ex78060080
folgende Waren aus Blei:

Tuben zum Verpacken von Farben und anderen Erzeugnissen;

Bottiche, Sammelbehälter, Trommeln und ähnliche Behälter ausgenommen Waren der Position 78060010 (für Säuren und andere Chemikalien), ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen;

Bleigewichte für Fischernetze, Bleigewichte für Kleidung, Gardinen usw.;

Uhrengewichte und Gegengewichte für allgemeine Zwecke;

Stränge, Zöpfe und Seile aus Bleifasern oder -fäden zum Verpacken oder zum Abdichten von Rohrverbindungen;

Teile von Gebäudestrukturen;

Kiele für Jachten, Brustplatten für Taucher;

Anoden für die Galvanotechnik;

Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Blei, ausgenommen Waren der Position 7801;

Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Blei.

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