Artikel 7 VO (EU) 2017/1563
Überprüfung
Bis zum 11. Oktober 2023 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und legt die hauptsächlichen Ergebnisse in einem Bericht an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung vor.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle erforderlichen Angaben zur Ausarbeitung des Bewertungsberichts.
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