Artikel 1 VO (EU) 2017/157
Erneuerung der Genehmigung eines Wirkstoffs
Die Genehmigung des in Anhang I beschriebenen Wirkstoffs Thiabendazol wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.