ANHANG VO (EU) 2017/1787
ANHANG III
INDIKATIVE AUFTEILUNG DER MITTEL GEMÄSS TITEL VI KAPITEL I UND II AUF DIE IN DEN ARTIKELN 82 UND 85 AUFGEFÜHRTEN ZIELE (1)
Ziele gemäß Artikel 82:- 1.
- Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Entscheidungsfindung im Meeres- und Küstenbereich – 6 %
- 2.
- Entwicklung sektorübergreifender Initiativen – 24 %
- 3.
- Unterstützung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum, von Beschäftigung, Innovation und neuen Technologien – 17 %
- 4.
- Förderung des Meeresumweltschutzes – 5 %
- 1.
- Erhebung, Verwaltung und Verbreitung von wissenschaftlichen Empfehlungen im Rahmen der GFP – 11 %
- 2.
- Spezifische Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der GFP – 11 %
- 3.
- Freiwillige Beiträge zu internationalen Organisationen – 13 %
- 4.
- Beiräte und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der GFP und der IMP – 7 %
- 5.
- Marktuntersuchung, einschließlich der Erschließung elektronischer Märkte – 6 %
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