ANHANG VO (EU) 2017/1787

ANHANG III

INDIKATIVE AUFTEILUNG DER MITTEL GEMÄSS TITEL VI KAPITEL I UND II AUF DIE IN DEN ARTIKELN 82 UND 85 AUFGEFÜHRTEN ZIELE (1)

Ziele gemäß Artikel 82:
1.
Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Entscheidungsfindung im Meeres- und Küstenbereich – 6 %
2.
Entwicklung sektorübergreifender Initiativen – 24 %
3.
Unterstützung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum, von Beschäftigung, Innovation und neuen Technologien – 17 %
4.
Förderung des Meeresumweltschutzes – 5 %
Ziele gemäß Artikel 85:
1.
Erhebung, Verwaltung und Verbreitung von wissenschaftlichen Empfehlungen im Rahmen der GFP – 11 %
2.
Spezifische Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der GFP – 11 %
3.
Freiwillige Beiträge zu internationalen Organisationen – 13 %
4.
Beiräte und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der GFP und der IMP – 7 %
5.
Marktuntersuchung, einschließlich der Erschließung elektronischer Märkte – 6 %

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.