ANHANG VO (EU) 2017/181

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ablage aus Glas mit dazugehörigen Haltevorrichtungen aus Metall zum Befestigen an der Wand.

Die Glasablage besteht aus einer durchsichtigen Glasplatte mit Abmessungen von etwa 60 × 13,5 × 0,7 cm mit unregelmäßiger Form und bearbeiteten Kanten (wobei die vordere Kante kurvenförmig ist) sowie zwei Halterungen aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing), beschichtet mit Nickel und Chrom. Die Glasplatte hat zwei Löcher zur Befestigung an den Halterungen.

Die Ware wird in zerlegtem Zustand zusammen mit den für die Befestigung erforderlichen Schrauben und Dübeln in einem Karton verpackt gestellt.

Siehe Abbildung(*).

94038900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 Buchstabe b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), Anmerkung 2 a zu Kapitel 94 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9403 und 94038900.

Die Ware dient zur Ausstattung von Räumen, beispielsweise in Privatwohnungen. Sie ist daher ein Möbel im Sinne der Position 9403. Gemäß Anmerkung 2 Buchstabe a zu Kapitel 94 gehören zu diesem Kapitel Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand. Eine Einreihung in die Position 7020 als andere Ware aus Glas ist somit ausgeschlossen.

Die Glasablage verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter. Die Halterungen aus Metall, die Schrauben und die Dübel dienen lediglich der Befestigung der Glasablage an der Wand. Eine Einreihung in den KN-Code 94032080 als andere Metallmöbel ist somit ausgeschlossen.

Die Ware ist daher als andere Möbel in den KN-Code 94038900 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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