ANHANG VO (EU) 2017/182

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
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Waren (sogenannte Daumenauflagen für Controller von Spielkonsolen) mit einem Durchmesser von etwa 20 mm und einer Höhe von etwa 6 mm Höhe aus elastischem Silicon (Kunststoffen) mit einer rutschfesten Oberfläche. Sie sind mit einem selbstklebenden Aluminiumprofil ausgestattet, das in Form der Unterlage zugeschnitten ist.

Diese Daumenauflagen dienen als Kappen für die Joysticks eines Controllers für Spielkonsolen.

Die Daumenauflagen sollen den Spielecontroller gegen Schweiß und Verschleiß durch intensive Nutzung schützen sowie durch ihre rutschfeste Oberfläche verhindern, dass die Finger vom Controller abrutschen.

Siehe Abbildung(*).

39269097

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 392690 und 39269097.

Die Daumenauflagen verbessern lediglich die Funktion des Spielecontrollers. Sie machen somit den Spielecontroller weder für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet, noch erweitern sie seine Verwendungsmöglichkeiten oder versetzen ihn in die Lage, eine mit der Hauptfunktion des Spielecontrollers oder der Spielkonsole im Zusammenhang stehende Sonderarbeit auszuführen (siehe Rechtssache C-152/10, Unomedical, ECLI:EU:C:2011:402, Randnummern 13, 29 und 38).

Folglich ist eine Einreihung als Zubehör für Videospielkonsolen und -geräte der Position 9504 ausgeschlossen.

Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (Kunststoffe) als andere Ware aus Kunststoffen in den KN-Code 39269097 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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