ANHANG VO (EU) 2017/183
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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Eine Ware (sogenannte Tatami-Puzzlematte) aus Ethylen-Vinylacetat (EVA) in Form von Platten mit Abmessungen von 100 × 100 cm mit rutschfester Oberfläche und einer Dicke von etwa 3 cm. Die Platten verfügen über ein ineinander greifendes Verbindungssystem, das auf dem Prinzip von Puzzles beruht. Sie werden fest auf eine andere Oberfläche aufgelegt und bilden so eine Matte. Aufgrund der Zellstruktur der Matte dient die Ware der Abfederung von Stößen bei verschiedenen sportlichen Aktivitäten (z. B. Joga, Gymnastik oder Kampfsport) und verringert somit die Verletzungsgefahr. Die „Tatami-Puzzlematte” dient auch der Geräusch-, Wärme- und Feuchtigkeitsdämmung. Sie dient somit als Schutz gegen Beschädigungen der darunter befindlichen Oberfläche und zum Schutz von Personen, die auf der Matte verschiedene andere Tätigkeiten ausüben, z. B. bei Verwendung durch Kinderbetreuungseinrichtungen oder Künstler. Siehe Abbildung(*) |
39189000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3918 und 39189000. Eine Einreihung in die Position 9506 als Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten oder Freiluftspiele ist ausgeschlossen, da der nicht zusammengesetzte Bodenbelag aus Kunststoff nicht nur für sportliche Aktivitäten verwendet werden kann, sondern auch dem Schutz von Oberflächen und von Personen, die andere Tätigkeiten ausüben, dient. Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (Kunststoff) einzureihen. Sie ist daher als Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen in den KN-Code 39189000 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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