Artikel 118 VO (EU) 2017/1939
Überprüfung der Regeln, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUStA betreffen
Im Rahmen der Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 gemäß Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/679 überprüft die Kommission die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bestimmungen, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUStA betreffen. Die Kommission legt gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung oder Aufhebung dieser Bestimmungen vor.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.