Artikel 68 VO (EU) 2017/1939
Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
(1) Die EUStA führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben:
- a)
- ihre Kontaktdaten sowie den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
- b)
- die Zwecke der Verarbeitung;
- c)
- eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien operativer personenbezogener Daten;
- d)
- die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen;
- e)
- gegebenenfalls Übermittlungen von operativen personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung des Drittlands oder der internationalen Organisation;
- f)
- wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
- g)
- wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 73.
(2) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis ist schriftlich zu führen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.
(3) Die EUStA stellt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten das Verzeichnis auf Anfrage zur Verfügung.
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