Artikel 5 VO (EU) 2017/1944
Bestätigung des Empfangs eines Konsultationsersuchens
Die ersuchte Behörde bestätigt den Empfang eines Konsultationsersuchens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach dessen Eingang, fügt etwaige zusätzliche Kontaktdaten des von ihr benannten Ansprechpartners bei und gibt, falls möglich, den voraussichtlichen Antwortzeitpunkt an.
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