ANHANG VO (EU) 2017/195

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

A)
Teil A wird wie folgt geändert:

(1)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 215 zu Aclonifen wird das Datum durch 31. Juli 2022 ersetzt;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 216 zu Imidacloprid wird das Datum durch 31. Juli 2022 ersetzt;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 217 zu Metazaclor wird das Datum durch 31. Juli 2021 ersetzt;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 218 zu Essigsäure wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(5)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 219 zu Aluminiumammoniumsulfat wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(6)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 220 zu Aluminiumsilicat wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(7)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 222 zu Blutmehl wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(8)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 223 zu Calciumcarbid wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(9)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 224 zu Calciumcarbonat wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(10)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 225 zu Kohlendioxid wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(11)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 226 zu Denathoniumbenzoat wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(12)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 227 zu Ethylen wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(13)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 228 zu Teebaumextrakt wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(14)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 229 zu Rückständen aus der Fettdestillation wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(15)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 230 zu Fettsäuren C7 bis C20 wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(16)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 231 zu Knoblauchextrakt wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(17)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 232 zu Gibberellinsäure wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(18)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 233 zu Gibberellin wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(19)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 234 zu hydrolysierten Proteinen wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(20)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 235 zu Eisensulfat wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(21)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 236 zu Kieselgur (Diatomeenerde) wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(22)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 239 zu Extraktionsrückstand Pfefferstaub (ERPS) wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(23)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 240 zu Pflanzenöle/Citronellöl wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(24)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 241 zu Pflanzenöle/Nelkenöl wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(25)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 242 zu Pflanzenöle/Rapsöl wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(26)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 243 zu Pflanzenöle/Grüne-Minze-Öl wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(27)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 244 zu Kaliumhydrogencarbonat wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(28)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 246 zu Pyrethrinen wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(29)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 247 zu Quarzsand wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(30)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 248 zu Fischöl wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(31)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 249 zu Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Schafsfett wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(32)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 250 zu Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Tallöl (roh) wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(33)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 251 zu Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Tallölpech wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(34)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 253 zu Natriumaluminiumsilicat wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(35)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 255 zu geradkettigen Lepidopterenpheromonen wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(36)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 257 zu Harnstoff wird das Datum durch 31. August 2020 ersetzt;
(37)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 260 zu Aluminiumphosphid wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(38)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 261 zu Calciumphosphid wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(39)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 262 zu Magnesiumphosphid wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(40)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 263 zu Cymoxanil wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
(41)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 264 zu Dodemorph wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(42)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 265 zu 2,5-Dichlorbenzoesäuremethylester wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(43)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 266 zu Metamitron wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;
(44)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 267 zu Sulcotrion wird das Datum durch 31. August 2022 ersetzt;

B)
In Teil B wird in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) des Eintrags 23 zu Bifenthrin das Datum durch 31. Juli 2021 ersetzt.

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