Präambel VO (EU) 2017/199
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 5,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.
- (2)
- Am 13. und 19. Oktober 2016 hat der gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Angaben zu 21 Personen und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 1.
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