ANHANG VO (EU) 2017/209
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt:
(Siehe Abbildung)(*). |
48201030 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) und nach dem Wortlaut der KN-Codes 4820, 482010 und 48201030. Bei dem Artikel handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b). Der Notizblock spielt bei der Benutzung der Warenzusammenstellung die wesentliche Rolle, die darin besteht, Schreibpapier für kurze Notizen oder Mitteilungen zur Verfügung zu stellen. Das Mäppchen dient lediglich als eine Art Umschlag zum Schutz des Notizblocks vor Schmutz und Beschädigung. Angesichts seiner objektiven Merkmale (Größe, Design und Wert) stellt der Kugelschreiber aus Kunststoff keinen wesentlichen Bestandteil der Zusammenstellung dar. Zum Schreiben auf dem Notizblock könnte auch jeder andere Stift verwendet werden. Daher verleiht der Notizblock der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Der Notizblock wird in die Position 4820 eingereiht, zu der Merkbücher und Notizblöcke aller Art gehören (siehe die HS-Erläuterungen zu Position 4820, erster Absatz, Nr. 1)). Folglich wird die Zusammenstellung in den KN-Code 48201030 als „Briefpapierblöcke und Notizblöcke; Merkbücher und Notizbücher” eingereiht. |

Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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