ANHANG VO (EU) 2017/212
Zuständigkeiten und Aufgaben des EU-Referenzlaboratoriums für Pest der kleinen Wiederkäuer
Zusätzlich zu den in Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 genannten allgemeinen Funktionen und Pflichten werden dem EU-Referenzlaboratorium für Pest der kleinen Wiederkäuer die folgenden Zuständigkeiten und Aufgaben zugewiesen:- 1.
- Es fungiert als Verbindungsstelle zwischen den nationalen Referenzlaboratorien der Mitgliedstaaten und stellt optimale Methoden für die Diagnose der Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR) in Viehbeständen bereit, insbesondere durch
- a)
- Typisierung und vollständige Antigen- und Genomcharakterisierung, phylogenetische Untersuchung (Verwandtschaft mit anderen Stämmen desselben Virus) von Viren sowie Lagerung von PPR-Viren für diagnostische Dienste in der Union und gegebenen- und erforderlichenfalls für ein epidemiologisches Follow-up und die Verifizierung von Diagnosen;
- b)
- Aufbau und Pflege einer aktuellen Sammlung von Stämmen und Isolaten von PPR-Viren sowie — sofern oder sobald verfügbar — von spezifischen Seren und sonstigen Reagenzien gegen Erreger dieser Seuche;
- c)
- Harmonisierung von Diagnosemethoden und Gewährleistung eines hohen Leistungsniveaus der Tests innerhalb der Union durch regelmäßige Organisation und Durchführung von Vergleichstests und externen Qualitätssicherungsprogrammen für die Diagnose dieser Seuche auf Unionsebene sowie regelmäßige Übermittlung der Ergebnisse solcher Tests an die Kommission, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen nationalen Labors;
- d)
- Sammlung von Kenntnissen über diese Seuche, um rasche Differenzialdiagnosen zu ermöglichen, vor allem mit anderen relevanten Viruserkrankungen;
- e)
- Durchführung von Forschungsarbeiten zur Entwicklung besserer Seuchenbekämpfungsmethoden in Zusammenarbeit mit den für die Seuche benannten nationalen Labors und in Abstimmung mit der Kommission;
- f)
- Beratung der Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit der PPR und insbesondere der Selektion und Verwendung von Impfstämmen für PPR-Viren.
- 2.
- Es unterstützt die für die Diagnose der PPR benannten nationalen Labors, insbesondere durch
- a)
- Lagerung und Abgabe von standardisierten Seren und anderen Referenzreagenzien wie Virusmaterial, inaktivierten Antigenen oder Zelllinien an diese Labors, um die in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten Diagnosetests und Reagenzien zu standardisieren, wenn Krankheitserreger identifiziert oder serologische Tests durchgeführt werden müssen;
- b)
- aktive Unterstützung bei der Diagnose von Erkrankungen bei Verdacht oder Bestätigung von Ausbrüchen in Mitgliedstaaten durch Entgegennahme von Isolaten von PPR-Viren zur Bestätigung der Diagnose, Viruscharakterisierung und Mithilfe bei epidemiologischen Ermittlungen und Untersuchungen. Es teilt der Kommission, den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Labors unverzüglich die Ergebnisse dieser Tätigkeiten mit.
- 3.
- Es stellt Informationen bereit und veranstaltet Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere durch
- a)
- Angebot von Schulungen, Auffrischungskursen und Workshops für die nationalen Referenzlabors, die für die Diagnose der PPR benannt wurden, und für Experten für Labordiagnostik, mit Blick auf die Harmonisierung der Diagnosetechniken für diese Seuche in der gesamten Union;
- b)
- Teilnahme an internationalen Foren, vor allem wenn sie die Standardisierung von Untersuchungsmethoden für diese Seuche und deren Anwendung betreffen;
- c)
- Zusammenarbeit mit den einschlägigen zuständigen Labors in Drittländern mit einer Prävalenz dieser Seuche bei den Diagnosemethoden für PPR;
- d)
- Prüfung der einschlägigen Empfehlungen für Untersuchungen im Gesundheitskodex für Landtiere und im Handbuch mit Normenempfehlungen zu Untersuchungsmethoden und Vakzinen für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) anlässlich des Jahrestreffens der für die Diagnose der PPR benannten nationalen Referenzlabors;
- e)
- Unterstützung der Kommission bei der Prüfung der im Gesundheitskodex für Landtiere und im Handbuch mit Normenempfehlungen zu Diagnosemethoden und Vakzinen für Landtiere enthaltenen Empfehlungen des OIE;
- f)
- Einholen der neuesten Informationen über Entwicklungen auf dem Gebiet der Epidemiologie der PPR.
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