ANHANG III VO (EU) 2017/2158
ANFORDERUNGEN AN PROBENAHME UND ANALYSE ZUR ÜBERWACHUNG GEMÄẞ ARTIKEL 4
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I.
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Probenahme
- 1.
- Die Probe muss für die beprobte Charge repräsentativ sein.
- 2.
- Die Lebensmittelunternehmer gewährleisten die repräsentative Beprobung und Analyse ihrer Erzeugnisse auf den Acrylamidgehalt, um zu überprüfen, ob die Minimierungsmaßnahmen wirksam sind, d. h., ob die Acrylamidgehalte durchweg unter dem betreffenden Richtwert liegen.
- 3.
- Die Lebensmittelunternehmer gewährleisten, dass eine repräsentative Probe jeder Produktart für die Analyse der Acrylamidkonzentration genommen wird. Eine „Produktart” umfasst Gruppen von Erzeugnissen, bei denen Zutaten, Rezepturdesign, Prozessdesign und/oder Prozesssteuerung identisch oder ähnlich sind, soweit sich diese möglicherweise auf die Acrylamidgehalte der Enderzeugnisse auswirken. Überwachungsprogramme legen den Schwerpunkt auf Produktarten, für die ein Potenzial zur Überschreitung des Richtwerts nachgewiesen wurde, und sind risikobasiert, wenn weitere Minimierungsmaßnahmen praktikabel sind.
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II.
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Analyse
- 1.
- Die Lebensmittelunternehmer legen ausreichende Daten vor, die eine Bewertung des Acrylamidgehalts und der Wahrscheinlichkeit, dass die Produktart den Richtwert überschreiten könnte, ermöglichen.
- 2.
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Die Probe wird in einem Labor analysiert, das an geeigneten Leistungstestprogrammen teilnimmt (die dem unter der Federführung der ISO/AOAC/IUPAC entwickelten „International Harmonised Protocol for the Proficiency Testing of (Chemical) Analytical Laboratories” (1) entsprechen) und zugelassene Analysemethoden zum Nachweis und zur Quantifizierung anwendet. Die Labors müssen in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass sie über interne Qualitätskontrollverfahren verfügen. Beispiele hierfür sind die „ISO/AOAC/IUPAC Guidelines on Internal Quality Control in Analytical Chemistry Laboratories” (2).
Wann immer möglich, werden zur Abschätzung der Richtigkeit der Analysen geeignete zertifizierte Referenzmaterialien in die Analyse einbezogen.
- 3.
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Die für die Analyse von Acrylamid angewandte Methode muss folgende Leistungskriterien erfüllen:
Parameter Kriterium Anwendbarkeit Lebensmittel gemäß dieser Verordnung Spezifität frei von Matrix- oder spektralen Interferenzen Blindwert unter der Nachweisgrenze Wiederholbarkeit (RSDr) 0,66-fache RSDR gemäß der (geänderten) Horwitz-Gleichung Reproduzierbarkeit (RSDR) gemäß der (geänderten) Horwitz-Gleichung Wiederfindung 75-110 % Nachweisgrenze drei Zehntel der Quantifizierungsgrenze Quantifizierungsgrenze für Richtwerte < 125 μg/kg: ≤ zwei Fünftel des Richtwerts (braucht jedoch nicht unter 20 μg/kg zu liegen)
für Richtwerte ≥ 125 μg/kg: ≤ 50 μg/kg
- 4.
- Die Analyse des Acrylamids kann durch die Messung der Produkteigenschaften (z. B. Farbe) oder der Prozessparameter ersetzt werden, sofern eine statistische Korrelation zwischen den Produkteigenschaften oder Prozessparametern und dem Acrylamidgehalt nachweisbar ist.
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III.
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Häufigkeit der Probenahme
- 1.
- Bei Erzeugnissen mit bekanntem und gut kontrolliertem Acrylamidgehalt führen die Lebensmittelunternehmer die Probenahme und Analyse mindestens einmal jährlich durch. Bei Erzeugnissen, die über ein Potenzial zur Überschreitung des Richtwerts verfügen, führen die Lebensmittelunternehmer die Probenahme und Analyse in kürzeren Abständen durch; wenn weitere Minimierungsmaßnahmen praktikabel sind, wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt.
- 2.
- Auf der Basis der Bewertung gemäß Abschnitt II Nummer 1 legen die Lebensmittelunternehmer für jede Produktart geeignete Intervalle für die Analyse fest. Die Bewertung wird wiederholt, wenn ein Erzeugnis oder Prozess so verändert wird, dass dies zu einer Änderung des Acrylamidgehalts des Enderzeugnisses führen könnte.
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IV.
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Minimierung
Wenn das Analyseergebnis, berichtigt um die Wiederfindung, jedoch ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit, zeigt, dass ein Erzeugnis den Richtwert überschritten hat oder einen höheren Acrylamidgehalt als erwartet aufweist (gegenüber früheren Analysen, doch unter dem Richtwert), überprüfen die Lebensmittelunternehmer die angewandten Minimierungsmaßnahmen und ergreifen zusätzliche verfügbare Minimierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass der Acrylamidgehalt des Enderzeugnisses unter dem Richtwert liegt. Dies ist anhand einer erneuten repräsentativen Probenahme und Analyse nach Einführung der zusätzlichen Minimierungsmaßnahmen nachzuweisen.- V.
- Information der zuständigen Behörden
Die Lebensmittelunternehmer stellen die Ergebnisse der Analysen, zusammen mit Beschreibungen der analysierten Erzeugnisse, jedes Jahr der zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung. Für Erzeugnisse, die den Richtwert überschreiten, werden die Einzelheiten der zur Senkung des Acrylamidgehalts unter den Richtwert durchgeführten Minimierungsmaßnahmen mitgeteilt.Fußnote(n):
- (1)
M. Thompson et al., Pure and Applied Chemistry, 2006, 78, S. 145-196.
- (2)
Editiert von M. Thompson und R. Wood, Pure and Applied Chemistry, 1995, 67, S. 649-666.
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