Artikel 2 VO (EU) 2017/217

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 Absatz 1 gilt ab dem 1. Januar 2017.

Artikel 1 Absatz 2 gilt ab dem 1. Januar 2018.

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