ANHANG VO (EU) 2017/226

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Spielzeug, das in einer Verpackung für den Einzelverkauf angeboten wird, bestehend aus

einer batteriebetriebenen Lokomotive und einem Eisenbahnwaggon, aus Kunststoff,

Holzschienen,

Verkehrszeichen, Autos, menschlichen Figuren, Tieren, Bäumen usw.

Siehe Abbildung(*).

95030070

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 950300 und 95030070.

Eine Einreihung in den KN-Code 95030030 als „elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör” ist ausgeschlossen, da die Zusammenstellung auch anderes Spielzeug aus Holz oder Kunststoff, z. B. Verkehrszeichen, Autos, menschliche Figuren, Tiere, Bäume, enthält, das für sich genommen selbst Spielzeug ist. Dieses Spielzeug steht nicht direkt mit der elektrischen Eisenbahn und den Schienen in Zusammenhang, wie es bei einem Bahnhof, einem Bahnübergang oder einer Eisenbahnbrücke der Fall wäre, und gilt folglich nicht als Zubehör einer elektrischen Eisenbahn (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9503 Abschnitt D Ziffer iv).

Die Spielzeug- „Zusammenstellung” besteht aus verschiedenen Arten von Waren, die zur Unterhaltung für Kinder oder Erwachsene bestimmt sind und in einer Verpackung für den Einzelverkauf angeboten werden (siehe auch die HS-Erläuterung zu Kapitel 95, Allgemeines, und die Erläuterungen zu KN-Code 95030070).

Die Ware ist daher in den KN-Code 95030070 als „anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen” einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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