ANHANG III VO (EU) 2017/2468
Begründung für die Vertraulichkeit von Informationen
Dieser Anhang muss im Laufe des Melde- oder Antragsverfahrens immer dann aktualisiert werden, wenn der Antragsteller ein Ersuchen auf vertrauliche Behandlung von Informationen übermittelt. Wenn zum Herstellungsverfahren vertrauliche Daten vorliegen, muss eine nicht vertrauliche Zusammenfassung des Herstellungsverfahrens vorgelegt werden.Informationen, die vertraulich behandelt werden sollen | Begründung |
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Absatz x.y (eingereicht am JJJJ/MM/TT) | |
Anhang X (eingereicht am JJJJ/MM/TT) | |
Absatz x.y (eingereicht am JJJJ/MM/TT) | |
Anhang X (eingereicht am JJJJ/MM/TT) |
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