ANHANG III VO (EU) 2017/2468

Begründung für die Vertraulichkeit von Informationen

Dieser Anhang muss im Laufe des Melde- oder Antragsverfahrens immer dann aktualisiert werden, wenn der Antragsteller ein Ersuchen auf vertrauliche Behandlung von Informationen übermittelt. Wenn zum Herstellungsverfahren vertrauliche Daten vorliegen, muss eine nicht vertrauliche Zusammenfassung des Herstellungsverfahrens vorgelegt werden.
Informationen, die vertraulich behandelt werden sollenBegründung
Absatz x.y (eingereicht am JJJJ/MM/TT)
Anhang X (eingereicht am JJJJ/MM/TT)
Absatz x.y (eingereicht am JJJJ/MM/TT)
Anhang X (eingereicht am JJJJ/MM/TT)

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.