Artikel 1 VO (EU) 2017/2470
Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 wird die Unionsliste der für das Inverkehrbringen in der Union zugelassenen neuartigen Lebensmittel erstellt und im Anhang der vorliegenden Verordnung dargelegt.
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