ANHANG VO (EU) 2017/324

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 werden die Einträge für den Lebensmittelzusatzstoff E 1205 Basisches Methacrylat-Copolymer wie folgt geändert:

1.
Der Eintrag für die Definition erhält folgende Fassung:

Definition Basisches Methacrylat-Copolymer wird hergestellt durch die thermisch kontrollierte Polymerisation der in Propan-2-ol gelösten Monomere Methylmethacrylat, Butylmethacrylat und Dimethylaminoethylmethacrylat; die Reaktion zur Bildung von Radikalen wird mit Donoren/Initiatoren gestartet. Ein Alkyl-Mercaptan bewirkt Veränderungen der Ketten. Die Polymerlösung wird extrudiert und unter Vakuum granuliert, um Reste von flüchtigen Bestandteilen zu entfernen. Die Körner kommen in dieser Form in den Handel oder werden gemahlen (Mikronisierung)

2.
Der Eintrag für die Partikelgröße erhält folgende Fassung:

Partikelgröße des Pulvers (bildet bei Verwendung einen Film)

< 50 μm mindestens 95 %

< 20 μm mindestens 50 %

< 3 μm nicht mehr als 10 %

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