ANHANG 2 VO (EU) 2017/366
Auf der Handelsrechnung für die von dem Unternehmen getätigten Verkäufe von der Verpflichtung unterliegenden Waren in die Europäische Union sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, DIE EINER VERPFLICHTUNG UNTERLIEGEN” ,
- 2.
- Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt,
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung,
- 4.
- Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
- 6.
-
Exakte Beschreibung der Waren, einschließlich
- —
-
Warenkennnummer (Product Code Number — PCN),
- —
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technische Spezifikationen der PCN,
- —
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vom Unternehmen verwendeter Warencode (Company Product Code Number — CPC),
- —
-
KN-Code,
- —
-
Menge (in Einheiten, ausgedrückt in Watt),
- 7.
-
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich
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Preis je Einheit (Watt),
- —
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geltende Zahlungsbedingungen,
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geltende Lieferbedingungen,
- —
-
Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt,
- 8.
- Name des als Einführer tätigen Unternehmens, dem das Unternehmen die Waren direkt in Rechnung stellt,
- 9.
-
Name der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat, und folgende unterzeichnete Erklärung:
„Der/die Unterzeichnete versichert, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Union im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss 2013/707/EU angenommenen Verpflichtung erfolgt und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”
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