ANHANG 2 VO (EU) 2017/366

Auf der Handelsrechnung für die von dem Unternehmen getätigten Verkäufe von der Verpflichtung unterliegenden Waren in die Europäische Union sind folgende Angaben zu machen:

1.
Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, DIE EINER VERPFLICHTUNG UNTERLIEGEN” ,
2.
Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt,
3.
Nummer der Handelsrechnung,
4.
Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
5.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
6.
Exakte Beschreibung der Waren, einschließlich

Warenkennnummer (Product Code Number — PCN),

technische Spezifikationen der PCN,

vom Unternehmen verwendeter Warencode (Company Product Code Number — CPC),

KN-Code,

Menge (in Einheiten, ausgedrückt in Watt),

7.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich

Preis je Einheit (Watt),

geltende Zahlungsbedingungen,

geltende Lieferbedingungen,

Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt,

8.
Name des als Einführer tätigen Unternehmens, dem das Unternehmen die Waren direkt in Rechnung stellt,
9.
Name der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat, und folgende unterzeichnete Erklärung:

„Der/die Unterzeichnete versichert, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Union im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss 2013/707/EU angenommenen Verpflichtung erfolgt und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”

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