ANHANG 4 VO (EU) 2017/366

Auf der Handelsrechnung für die von dem Unternehmen getätigten Verkäufe von Ausgleichszöllen unterliegenden Waren in die Europäische Union sind folgende Angaben zu machen:

1.
Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, DIE ANTIDUMPING- UND AUSGLEICHSZÖLLEN UNTERLIEGEN” ,
2.
Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt,
3.
Nummer der Handelsrechnung,
4.
Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
5.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
6.
Exakte Beschreibung der Waren, einschließlich

Warenkennnummer (Product Code Number — PCN),

technische Spezifikationen der PCN,

vom Unternehmen verwendeter Warencode (Company Product Code Number — CPC),

KN-Code,

Menge (in Einheiten, ausgedrückt in Watt),

7.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich

Preis je Einheit (Watt),

geltende Zahlungsbedingungen,

geltende Lieferbedingungen,

Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt,

8.
Name und Unterschrift der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.

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