ANHANG 4 VO (EU) 2017/366
Auf der Handelsrechnung für die von dem Unternehmen getätigten Verkäufe von Ausgleichszöllen unterliegenden Waren in die Europäische Union sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, DIE ANTIDUMPING- UND AUSGLEICHSZÖLLEN UNTERLIEGEN” ,
- 2.
- Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt,
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung,
- 4.
- Datum der Ausstellung der Handelsrechnung,
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Grenze der Europäischen Union zollrechtlich abzufertigen sind,
- 6.
-
Exakte Beschreibung der Waren, einschließlich
- —
-
Warenkennnummer (Product Code Number — PCN),
- —
-
technische Spezifikationen der PCN,
- —
-
vom Unternehmen verwendeter Warencode (Company Product Code Number — CPC),
- —
-
KN-Code,
- —
-
Menge (in Einheiten, ausgedrückt in Watt),
- 7.
-
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich
- —
-
Preis je Einheit (Watt),
- —
-
geltende Zahlungsbedingungen,
- —
-
geltende Lieferbedingungen,
- —
-
Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt,
- 8.
- Name und Unterschrift der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.
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