Artikel 1 VO (EU) 2017/367
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium und von Zellen des in Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs (die Dicke der Zellen beträgt höchstens 400 Mikrometer), die derzeit unter den KN-Codes ex85013100, ex85013200, ex85013300, ex85013400, ex85016120, ex85016180, ex85016200, ex85016300, ex85016400 und ex85414090 (TARIC-Codes 8501310081, 8501310089, 8501320041, 8501320049, 8501330061, 8501330069, 8501340041, 8501340049, 8501612041, 8501612049, 8501618041, 8501618049, 8501620061, 8501620069, 8501630041, 8501630049, 8501640041, 8501640049, 8541409021, 8541409029, 8541409031 und 8541409039) eingereiht werden, mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China; ausgenommen davon sind Waren im Durchfuhrverkehr im Sinne des Artikels V GATT.
Die folgenden Warentypen sind aus der Definition der betroffenen Ware ausgenommen:
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Solarladegeräte, die aus weniger als sechs Zellen bestehen, tragbar sind und Strom für Geräte liefern oder Batterien aufladen,
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Dünnschicht-Fotovoltaikprodukte,
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Fotovoltaikprodukte aus kristallinem Silicium, welche dauerhaft in Elektrogeräte integriert sind, die eine andere Funktion als die Stromerzeugung haben und die den Strom verbrauchen, der von der (den) integrierten Fotovoltaikzelle(n) aus kristallinem Silicium erzeugt wird,
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Module oder Paneele mit einer Ausgangsspannung von höchstens 50 V Gleichspannung und einer Ausgangsleistung von höchstens 50 W, die ausschließlich zur unmittelbaren Verwendung als Batterieladegeräte in Systemen mit denselben Spannungs- und Leistungsmerkmalen bestimmt sind.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
| Unternehmen | Zollsatz (in %) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
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Changzhou Trina Solar Energy Co. Ltd Trina Solar (Changzhou) Science & Technology Co. Ltd Changzhou Youze Technology Co. Ltd Trina Solar Energy (Shanghai) Co. Ltd Yancheng Trina Solar Energy Technology Co. Ltd |
44,7 | B791 |
| Delsolar (Wujiang) Ltd | 64,9 | B792 |
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Jiangxi LDK Solar Hi-Tech Co. Ltd LDK Solar Hi-Tech (Nanchang) Co. Ltd LDK Solar Hi-Tech (Suzhou) Co. Ltd |
46,7 | B793 |
| LDK Solar Hi-Tech (Hefei) Co. Ltd | 46,7 | B927 |
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JingAo Solar Co. Ltd Shanghai JA Solar Technology Co. Ltd JA Solar Technology Yangzhou Co. Ltd Hefei JA Solar Technology Co. Ltd Shanghai JA Solar PV Technology Co. Ltd |
51,5 | B794 |
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Jinko Solar Co. Ltd Jinko Solar Import and Export Co. Ltd ZHEJIANG JINKO SOLAR CO. LTD ZHEJIANG JINKO SOLAR TRADING CO. LTD |
41,2 | B845 |
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Jinzhou Yangguang Energy Co. Ltd Jinzhou Huachang Photovoltaic Technology Co. Ltd Jinzhou Jinmao Photovoltaic Technology Co. Ltd Jinzhou Rixin Silicon Materials Co. Ltd Jinzhou Youhua Silicon Materials Co. Ltd |
27,3 | B795 |
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RENESOLA ZHEJIANG LTD RENESOLA JIANGSU LTD |
43,1 | B921 |
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Wuxi Suntech Power Co. Ltd Suntech Power Co. Ltd Wuxi Sunshine Power Co. Ltd Luoyang Suntech Power Co. Ltd Zhenjiang Ren De New Energy Science Technology Co. Ltd Zhenjiang Rietech New Energy Science Technology Co. Ltd |
41,4 | B796 |
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Yingli Energy (China) Co. Ltd Baoding Tianwei Yingli New Energy Resources Co. Ltd Hainan Yingli New Energy Resources Co. Ltd Hengshui Yingli New Energy Resources Co. Ltd Tianjin Yingli New Energy Resources Co. Ltd Lixian Yingli New Energy Resources Co. Ltd Baoding Jiasheng Photovoltaic Technology Co. Ltd Beijing Tianneng Yingli New Energy Resources Co. Ltd Yingli Energy (Beijing) Co. Ltd |
35,5 | B797 |
| Weitere bei der Antidumpinguntersuchung mitarbeitende Unternehmen (mit Ausnahme der Unternehmen, die nach der parallel erlassenen Antisubventions-Durchführungsverordnung (EU) 2017/366 dem residualen Zoll unterliegen)(1) (Anhang I) | 41,3 | |
| Weitere bei der Antidumpinguntersuchung mitarbeitende Unternehmen, die nach der parallel erlassenen Antisubventions-Durchführungsverordnung (EU) 2017/366 dem residualen Zoll unterliegen (Anhang II) | 36,2 | |
| Alle übrigen Unternehmen | 53,4 | B999 |
(2a) Für die in Absatz 1 beschriebenen Waren, die derzeit unter die im neuen Absatz 5 aufgeführten TARIC-Codes fallen und von den in Anhang VI namentlich genannten juristischen Personen hergestellt wurden, beläuft sich der endgültige Antidumpingzoll auf die Differenz zwischen den in Unterabsatz 2 festgelegten Mindesteinfuhrpreisen und dem Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, sofern Letzterer unter dem jeweiligen Mindesteinfuhrpreis liegt. Entspricht der Nettopreis frei Grenze der Union dem jeweiligen in der nachstehenden Tabelle festgelegten Mindesteinfuhrpreis oder übersteigt er diesen, so werden keine Zölle erhoben. In keinem Fall darf der Zoll höher sein als der in Absatz 2 festgelegte Wertzoll. Die Anwendung der Maßnahmen auf die in Anhang VI genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die die in Anhang V vorgesehenen Angaben enthält.
Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 gilt der in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Mindesteinfuhrpreis. Ergibt eine nach der Einfuhr vorgenommene Überprüfung, dass der von dem ersten unabhängigen Abnehmer in der Union tatsächlich gezahlte Nettopreis frei Grenze der Union (im Folgenden „Nacheinfuhrpreis” ) niedriger ist als der in der Zollanmeldung angegebene Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, und dass der Nacheinfuhrpreis niedriger ist als der Mindesteinfuhrpreis, so wird ein Zoll erhoben, der der Differenz zwischen dem in nachstehender Tabelle festgelegten Mindesteinfuhrpreis und dem Nacheinfuhrpreis entspricht, es sei denn, die Anwendung der Wertzölle nach Absatz 2 zuzüglich des Nacheinfuhrpreises ergibt einen Betrag (tatsächlich gezahlter Preis zuzüglich Wertzoll), der unter dem in der Tabelle aufgeführten Mindesteinfuhrpreis liegt.
Der Mindesteinfuhrpreis (MEP) für die einzelnen Warentypen wird entsprechend den Angaben in der nachstehenden Tabelle vierteljährlich gesenkt:
| Geltungsdauer des MEP | MEP polykristalline Zellen (in EUR/Watt) | MEP monokristalline Zellen (in EUR/Watt) | MEP polykristalline Module (in EUR/Watt) | MEP monokristalline Module (in EUR/Watt) |
|---|---|---|---|---|
| Vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 | 0,19 | 0,23 | 0,37 | 0,42 |
| Vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2018 | 0,19 | 0,22 | 0,34 | 0,39 |
| Vom 1. April 2018 bis zum 30. Juni 2018 | 0,19 | 0,22 | 0,32 | 0,37 |
| Ab dem 1. Juli 2018 | 0,18 | 0,21 | 0,30 | 0,35 |
Juristische Personen, die weder in Absatz 2 noch in Anhang I, Anhang II oder Anhang VI aufgeführt sind, unterliegen den in Absatz 2 festgelegten kombinierten Wertzöllen für „alle übrigen Unternehmen” .
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
(4) Legt ein neuer ausführender Hersteller in der Volksrepublik China der Kommission ausreichende Beweise dafür vor,
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dass er die in Absatz 1 genannte Ware im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 (ursprünglicher Untersuchungszeitraum) nicht in die Union ausgeführt hat,
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dass er mit keinem Ausführer oder Hersteller in der Volksrepublik China verbunden ist, der den mit dieser Verordnung eingeführten Antidumpingmaßnahmen unterliegt,
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dass er die betroffene Ware nach dem Untersuchungszeitraum, auf den sich die Maßnahmen stützen, tatsächlich in die Union ausgeführt hat oder eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung zur Ausfuhr einer bedeutenden Menge der betroffenen Ware in die Union eingegangen ist,
so kann die Kommission die Anhänge I und VI dahin gehend ändern, dass der neue ausführende Hersteller aufgenommen wird.
(5) Fotovoltaikmodule oder -paneele aus polykristallinem (auch als „multikristallin” bezeichnetem) Silicium werden derzeit unter den TARIC-Codes 8541409051, 8541409052, 8541409053 und 8541409059 eingereiht. Polykristalline Module bestehen aus polykristallinen Zellen.
Fotovoltaikmodule oder -paneele aus monokristallinem Silicium werden derzeit unter den TARIC-Codes 8541409041, 8541409042, 8541409043 und 8541409049 eingereiht. Monokristalline Module bestehen aus monokristallinen Zellen.
Polykristalline (auch als „multikristallin” bezeichnete) Zellen des in Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs mit einer (Zell-)Dicke von höchstens 400 μm werden derzeit unter den TARIC-Codes 8541409071, 8541409072, 8541409073 und 8541409079 eingereiht. Polykristalline Zellen werden aus polykristallinem Silicium (poly-Si) hergestellt, das aus kleinen Kristallen besteht, und haben eine exakt rechteckige Form.
Monokristalline Zellen des in Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs mit einer (Zell-)Dicke von höchstens 400 μm werden derzeit unter den TARIC-Codes 8541409061, 8541409062, 8541409063 und 8541409069 eingereiht. Monokristalline Zellen werden aus monokristallinem Silicium (mono-Si), das heißt aus einem einzigen durchgehenden Kristall (Einkristall), hergestellt und haben vier abgerundete Ecken.
Fußnote(n):
- (1)
Durchführungsverordnung (EU) 2017/366 der Kommission vom 1. März 2017 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).
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