Präambel VO (EU) 2017/374

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine(1), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 1 und 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 5. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 angenommen.
(2)
Aufgrund einer Überprüfung durch den Rat sollte der Eintrag zu einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 aufgeführten Person gestrichen werden.
(3)
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 1.

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