Artikel 14 VO (EU) 2017/40
Aufhebungen
Die Verordnung (EG) Nr. 657/2008, die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1047/2014, die Delegierte Verordnung (EU) 2016/247 und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/248 werden aufgehoben. Die genannten Verordnungen gelten jedoch weiterhin für das Schulmilchprogramm und das Schulobst- und -gemüseprogramm für die Schuljahre, die dem Schuljahr 2017/2018 vorausgehen, bis jene Programme abgelaufen sind.
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