Präambel VO (EU) 2017/410

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung(1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
BASF SE hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des Zulassungsinhabers in den Verordnungen (EG) Nr. 184/2007(2) und (EU) Nr. 104/2010 der Kommission(3) zu ändern.
(2)
Der Antragsteller führt an, dass ADDCON die Vermarktungsrechte für den Futtermittelzusatzstoff Kaliumdiformiat mit Wirkung vom 15. November 2016 von BASF erworben habe. Zur Untermauerung seines Antrags hat der Antragsteller entsprechende Nachweise vorgelegt.
(3)
Die vorgeschlagene Änderung des Zulassungsinhabers ist ein rein administrativer Vorgang und erfordert keine Neubewertung der betreffenden Zusatzstoffe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wurde von dem Antrag unterrichtet.
(4)
Damit ADDCON seine Vermarktungsrechte wahrnehmen kann, müssen die Bedingungen der entsprechenden Zulassungen geändert werden.
(5)
Die Verordnungen (EG) Nr. 184/2007 und (EU) Nr. 104/2010 sollten daher entsprechend geändert werden.
(6)
Da die Änderungen, die mit der vorliegenden Verordnung vorgenommen werden, nicht aus Gründen der Sicherheit sofort anwendbar sein müssen, sollte ein Übergangszeitraum gewährt werden, in dem die vorhandenen Bestände aufgebraucht werden können.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 184/2007 der Kommission vom 20. Februar 2007 zur Zulassung von Kaliumdiformat (Formi LHS) als Futtermittelzusatzstoff (ABl. L 63 vom 1.3.2007, S. 1).

(3)

Verordnung (EU) Nr. 104/2010 der Kommission vom 5. Februar 2010 zur Zulassung von Kaliumdiformiat als Futtermittelzusatzstoff für Sauen (Zulassungsinhaber: BASF SE) und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2005 (ABl. L 35 vom 6.2.2010, S. 4).

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